Mangels besonderer Inkrafttretensregelungen vor 1849 wird als Inkrafttretensdatum der Tag der Erlassung angenommen.
1. Zur Vermögensfähigkeit von Ordenspersonen siehe § 356 ABGB, JGS Nr. 946/1811, zu deren Erbfähigkeit siehe die §§ 538 und 539 ABGB, JGS Nr. 946/1811, zu deren Testierfähigkeit siehe § 573 ABGB, JGS Nr. 946/1811. 2. Die Vermögensunfähigkeit von Ordenspersonen, die die feierlichen Gelübde abgelegt haben ist seit dem Reskript der Heiligen Kongregation für Ordensleute und Säkularinstitute vom 8.7.1974, kundgemacht in BGBl. Nr. 50/1976, nach ganz überwiegender Ansicht beseitigt, sodaß das vorliegende Hofdekret bezüglich der Vermögensunfähigkeit von Ordensmitgliedern derzeit gegenstandslos ist.
§ 0
Vermögensfähigkeit von Ordenspersonen
Kurztitel
Vermögensfähigkeit von Ordenspersonen
Kundmachungsorgan
JGS Nr. 2618/1833 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 191/1999
Typ
BG
§/Artikel/Anlage
Inkrafttretensdatum
07.06.1833
Außerkrafttretensdatum
31.12.1999
Index
20/10 Priester, Ordensleute
Beachte
Mangels besonderer Inkrafttretensregelungen vor 1849 wird als Inkrafttretensdatum der Tag der Erlassung angenommen.
Langtitel
Hofdekret vom 7ten Junius 1833, an sämmtliche Appelations-Gerichte, zu Folge allerhöchster Entschließung vom 5. May 1833.
StF: JGS Nr. 2618/1833
Änderung
BGBl. I Nr. 191/1999 (1. BRBG) (NR: GP XX RV 1811 AB 2031
S. 179. BR: AB 6041 S. 657.)
Anmerkung
1. Zur Vermögensfähigkeit von Ordenspersonen siehe § 356 ABGB, JGS Nr. 946/1811, zu deren Erbfähigkeit siehe die §§ 538 und 539 ABGB, JGS Nr. 946/1811, zu deren Testierfähigkeit siehe § 573 ABGB, JGS Nr. 946/1811.
2. Die Vermögensunfähigkeit von Ordenspersonen, die die feierlichen Gelübde abgelegt haben ist seit dem Reskript der Heiligen Kongregation für Ordensleute und Säkularinstitute vom 8.7.1974, kundgemacht in BGBl. Nr. 50/1976, nach ganz überwiegender Ansicht beseitigt, sodaß das vorliegende Hofdekret bezüglich der Vermögensunfähigkeit von Ordensmitgliedern derzeit gegenstandslos ist.
Schlagworte
Ordenspersonen, Nonne, Kloster, Vermögensfähigkeit, ewige Gelübde, Armutsgelübde
Zuletzt aktualisiert am
05.02.2025
Gesetzesnummer
10001636
Dokumentnummer
NOR11001658
alte Dokumentnummer
N2183312349T
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