§ 0
Verlängerung der für die Ausbildung erforderliche Wochendienstzeit für Teilnehmer an der Grundausbildung für Wachebeamte der Verwendungsgruppe W 3 im Sicherheitswachdienst
Kurztitel
Verlängerung der für die Ausbildung erforderliche Wochendienstzeit für Teilnehmer an der Grundausbildung für Wachebeamte der Verwendungsgruppe W 3 im Sicherheitswachdienst
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 461/1989 aufgehoben durch BGBl. Nr. 540/1991
Typ
V
§/Artikel/Anlage
Inkrafttretensdatum
01.10.1989
Außerkrafttretensdatum
31.10.1991
Index
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979
Langtitel
Verordnung der Bundesregierung vom 19. September 1989, mit der die für die Ausbildung erforderliche Wochendienstzeit für Teilnehmer an der Grundausbildung für Wachebeamte der Verwendungsgruppe W 3 im Sicherheitswachdienst verlängert wird
StF: BGBl. Nr. 461/1989
Änderung
BGBl. Nr. 540/1991
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 48 Abs. 6 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979, BGBl. Nr. 333, wird verordnet:
Schlagworte
BGBl. Nr. 333/1979
Zuletzt aktualisiert am
27.05.2025
Gesetzesnummer
10008684
Dokumentnummer
NOR11008835
alte Dokumentnummer
N6198910957A
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