Verlängerung der für die Ausbildung erforderliche Wochendienstzeit für Teilnehmer an der Grundausbildung für Wachebeamte der Verwendungsgruppe W 3 im Sicherheitswachdienst

Alte FassungIn Kraft seit 01.10.1989

§ 0

Verlängerung der für die Ausbildung erforderliche Wochendienstzeit für Teilnehmer an der Grundausbildung für Wachebeamte der Verwendungsgruppe W 3 im Sicherheitswachdienst

Kurztitel

Verlängerung der für die Ausbildung erforderliche Wochendienstzeit für Teilnehmer an der Grundausbildung für Wachebeamte der Verwendungsgruppe W 3 im Sicherheitswachdienst

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 461/1989 aufgehoben durch BGBl. Nr. 540/1991

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.10.1989

Außerkrafttretensdatum

31.10.1991

Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979

Langtitel

Verordnung der Bundesregierung vom 19. September 1989, mit der die für die Ausbildung erforderliche Wochendienstzeit für Teilnehmer an der Grundausbildung für Wachebeamte der Verwendungsgruppe W 3 im Sicherheitswachdienst verlängert wird

StF: BGBl. Nr. 461/1989

Änderung

BGBl. Nr. 540/1991

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 48 Abs. 6 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979, BGBl. Nr. 333, wird verordnet:

Schlagworte

BGBl. Nr. 333/1979

Zuletzt aktualisiert am

27.05.2025

Gesetzesnummer

10008684

Dokumentnummer

NOR11008835

alte Dokumentnummer

N6198910957A

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