Verlängerung der für die Ausbildung erforderliche Wochendienstzeit für Teilnehmer an der Grundausbildung für Wachebeamte der Verwendungsgruppe W 3 im Sicherheitswachdienst

Alte FassungIn Kraft seit 01.9.1987

§ 0

Verlängerung der für die Ausbildung erforderliche Wochendienstzeit für Teilnehmer an der Grundausbildung für Wachebeamte der Verwendungsgruppe W 3 im Sicherheitswachdienst

Kurztitel

Verlängerung der für die Ausbildung erforderliche Wochendienstzeit für Teilnehmer an der Grundausbildung für Wachebeamte der Verwendungsgruppe W 3 im Sicherheitswachdienst

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 272/1988

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.09.1987

Außerkrafttretensdatum

31.08.1988

Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979

Langtitel

Verordnung der Bundesregierung vom 31. Mai 1988, mit der die für die Ausbildung erforderliche Wochendienstzeit für Teilnehmer an der Grundausbildung für Wachebeamte der Verwendungsgruppe W 3 im Sicherheitswachdienst verlängert wird

StF: BGBl. Nr. 272/1988

Zuletzt aktualisiert am

10.03.2026

Gesetzesnummer

10008644

Dokumentnummer

NOR11008795

alte Dokumentnummer

N6198810639E

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)