Vergütungen und Gebühren für die Rechtsanwaltsprüfung und die Notariatsprüfung

Alte FassungIn Kraft seit 27.4.1988

Die V regelt die Vergütungen und Gebühren für die Teilprüfungen der Rechtsanwaltsprüfung und der Notariatsprüfung sowie für die diese Prüfungen ersetzenden Sonderprüfungen nach dem BARG, BGBl. Nr. 523/1987.

§ 0

Vergütungen und Gebühren für die Rechtsanwaltsprüfung und die Notariatsprüfung

Kurztitel

Vergütungen und Gebühren für die Rechtsanwaltsprüfung und die Notariatsprüfung

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 201/1988 aufgehoben durch BGBl. Nr. 619/1993

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

27.04.1988

Außerkrafttretensdatum

07.09.1993

Index

27/01 Rechtsanwälte; 27/02 Notare; 27/04 Sonstiges Rechtspflege

Langtitel

Verordnung des Bundesministers für Justiz vom 8. April 1988 über die Vergütungen und Gebühren für die Rechtsanwaltsprüfung und die Notariatsprüfung

StF: BGBl. Nr. 201/1988

Änderung

BGBl. Nr. 619/1993

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 28 Abs. 3 des Rechtsanwaltsprüfungsgesetzes, BGBl. Nr. 556/1985, und des § 28 Abs. 3 des Notariatsprüfungsgesetzes, BGBl. Nr. 522/1987, in Verbindung mit § 5 Abs. 2 und § 6 Abs. 2 des Berufsprüfungs-Anrechnungsgesetzes, BGBl. Nr. 523/1987, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen verordnet:

Anmerkung

Die V regelt die Vergütungen und Gebühren für die Teilprüfungen der Rechtsanwaltsprüfung und der Notariatsprüfung sowie für die diese Prüfungen ersetzenden Sonderprüfungen nach dem BARG, BGBl. Nr. 523/1987.

Schlagworte

Prüfungsgebühr

Zuletzt aktualisiert am

01.09.2025

Gesetzesnummer

10002827

Dokumentnummer

NOR11002850

alte Dokumentnummer

N2198810198W

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)