Verfügung eines Fahrverbotes für Lastkraftfahrzeuge auf der A 12 Inntalautobahn und A 13 Brennerautobahn am 2. Juni 2021

Alte FassungIn Kraft seit 02.6.2021

Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (Anwendungszeitraum erschöpft).

§ 0

Verfügung eines Fahrverbotes für Lastkraftfahrzeuge auf der A 12 Inntalautobahn und A 13 Brennerautobahn am 2. Juni 2021

Kurztitel

Verfügung eines Fahrverbotes für Lastkraftfahrzeuge auf der A 12 Inntalautobahn und A 13 Brennerautobahn am 2. Juni 2021

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 241/2021

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

02.06.2021

Außerkrafttretensdatum

31.12.2021

Index

90/01 Straßenverkehrsrecht

Beachte

Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (Anwendungszeitraum erschöpft).

Langtitel

Verordnung der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, mit der auf der A 12 Inntalautobahn und A 13 Brennerautobahn am 2. Juni 2021 ein Fahrverbot für Lastkraftfahrzeuge verfügt wird

StF: BGBl. II Nr. 241/2021

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 42 Abs. 5 Straßenverkehrsordnung 1960, BGBl. Nr. 159/1960, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 161/2020, wird verordnet:

Zuletzt aktualisiert am

02.06.2021

Gesetzesnummer

20011555

Dokumentnummer

NOR40234644

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