Verbesserung der Wirtschaftsstruktur im Lande sowie Sicherung und Schaffung von Dauerarbeitsplätzen (Bund – NÖ)

Alte FassungIn Kraft seit 28.1.1983

§ 0

Verbesserung der Wirtschaftsstruktur im Lande sowie Sicherung und Schaffung von Dauerarbeitsplätzen (Bund – NÖ)

Kurztitel

Verbesserung der Wirtschaftsstruktur im Lande sowie Sicherung und Schaffung von Dauerarbeitsplätzen (Bund – NÖ)

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 113/1983

Typ

Vereinbarung gem. Art. 15a B-VG

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

28.01.1983

Außerkrafttretensdatum

27.01.1988

Unterzeichnungsdatum

19.10.1982

Index

17 Vereinbarungen gem. Art. 15a B-VG

Langtitel

Vereinbarung zwischen dem Bund und dem Land Niederösterreich gem. Art. 15a B-VG

StF: BGBl. Nr. 113/1983

Ratifikationstext

Die Vereinbarung tritt gemäß § 27 mit Ablauf des 27. Jänner 1983 in Kraft.

Präambel/Promulgationsklausel

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluß der nachstehenden Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG wird verfassungsmäßig genehmigt.

Vereinbarung

Der Bund, vertreten durch die Bundesregierung, und das Land Niederösterreich, vertreten durch den Landeshauptmann, im folgenden kurz Vertragsparteien genannt, sind im Sinne einer koordinierten und in den Zielsetzungen abgestimmten Entwicklung des Landes Niederösterreich, zur Verbesserung der Wirtschaftsstruktur im Lande sowie zur Sicherung und Schaffung von Dauerarbeitsplätzen übereingekommen, gemäß Art. 15a B-VG nachstehende Vereinbarung zu schließen:

Schlagworte

e-rk3,

Raumordnung

Zuletzt aktualisiert am

26.02.2025

Gesetzesnummer

10000750

Dokumentnummer

NOR11000752

alte Dokumentnummer

N11983100383

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