§ 0
Verbesserung der Wirtschaftsstruktur im Lande sowie Sicherung und Schaffung von Dauerarbeitsplätzen (Bund – NÖ)
Kurztitel
Verbesserung der Wirtschaftsstruktur im Lande sowie Sicherung und Schaffung von Dauerarbeitsplätzen (Bund – NÖ)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 113/1983
Typ
Vereinbarung gem. Art. 15a B-VG
§/Artikel/Anlage
Inkrafttretensdatum
28.01.1983
Außerkrafttretensdatum
27.01.1988
Unterzeichnungsdatum
19.10.1982
Index
17 Vereinbarungen gem. Art. 15a B-VG
Langtitel
Vereinbarung zwischen dem Bund und dem Land Niederösterreich gem. Art. 15a B-VG
StF: BGBl. Nr. 113/1983
Ratifikationstext
Die Vereinbarung tritt gemäß § 27 mit Ablauf des 27. Jänner 1983 in Kraft.
Präambel/Promulgationsklausel
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß der nachstehenden Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG wird verfassungsmäßig genehmigt.
Vereinbarung
Der Bund, vertreten durch die Bundesregierung, und das Land Niederösterreich, vertreten durch den Landeshauptmann, im folgenden kurz Vertragsparteien genannt, sind im Sinne einer koordinierten und in den Zielsetzungen abgestimmten Entwicklung des Landes Niederösterreich, zur Verbesserung der Wirtschaftsstruktur im Lande sowie zur Sicherung und Schaffung von Dauerarbeitsplätzen übereingekommen, gemäß Art. 15a B-VG nachstehende Vereinbarung zu schließen:
Schlagworte
e-rk3,
Raumordnung
Zuletzt aktualisiert am
26.02.2025
Gesetzesnummer
10000750
Dokumentnummer
NOR11000752
alte Dokumentnummer
N11983100383
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