IStVDÜV § 0
Internationale Steuervergütung-Datenübermittlungsverordnung
Kurztitel
Internationale Steuervergütung-Datenübermittlungsverordnung
Kundmachungsorgan
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 0
Inkrafttretensdatum
01.07.2002
Außerkrafttretensdatum
07.01.2021
Abkürzung
IStVDÜV
Index
32/04 Steuern vom Umsatz
Langtitel
Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend die Datenübermittlung zur Steuervergütung an ausländische Vertretungsbehörden und ihre im diplomatischen und berufskonsularischen Rang stehenden Mitglieder
Änderung
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund der §§ 7 und 13 Abs. 3 Internationales Steuervergütungsgesetz (IStVG) wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten verordnet:
Anmerkung
Der Titel, der Kurztitel und die Abkürzung wurden mit Wirksamkeit vom 8.1.2021 geändert bzw. neu vergeben (vgl. BGBl. II Nr. 7/2021). Aus dokumentalistischen Gründen wurden auch in den bereits außer Kraft getretenen Bestimmungen die Abkürzung angepasst.
Schlagworte
e-rk
Zuletzt aktualisiert am
26.01.2021
Gesetzesnummer
20003113
Dokumentnummer
NOR30003399
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