§ 0
Übertragung der sachlichen Leitung an einen eigenen Bundesminister
Kurztitel
Übertragung der sachlichen Leitung an einen eigenen Bundesminister
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 218/2014 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 119/2016
Inkrafttretensdatum
02.09.2014
Außerkrafttretensdatum
24.05.2016
Langtitel
Entschließung des Bundespräsidenten, mit der die sachliche Leitung bestimmter, zum Wirkungsbereich des Bundeskanzleramtes gehörender Angelegenheiten einem eigenen Bundesminister übertragen wird
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