Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (Anwendungszeitraum erschöpft).
§ 0
Studienbeihilfen-Valorisierungsverordnung 2023
Kurztitel
Studienbeihilfen-Valorisierungsverordnung 2023
Kundmachungsorgan
Typ
V
§/Artikel/Anlage
Inkrafttretensdatum
10.06.2023
Außerkrafttretensdatum
31.08.2024
Index
72/13 Studienförderung
Beachte
Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (Anwendungszeitraum erschöpft).
Langtitel
Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung, mit der die Beträge für die Studienbeihilfe, die Studienbeihilfe nach Selbsterhalt und das Studienabschluss-Stipendium für das Studienjahr 2023/24 festgesetzt werden (Studienbeihilfen-Valorisierungsverordnung 2023)
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 32a in Verbindung mit § 75 Abs. 46 und § 76 Abs. 2 des Studienförderungsgesetzes 1992, BGBl. Nr. 305/1992, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 174/2022, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen verordnet:
Zuletzt aktualisiert am
01.08.2024
Gesetzesnummer
20012278
Dokumentnummer
NOR40253361
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