Strahlenschutz - Informations- und Erfahrungsaustausch

Alte FassungIn Kraft seit 01.4.1989

§ 0

Strahlenschutz - Informations- und Erfahrungsaustausch

Kurztitel

Strahlenschutz - Informations- und Erfahrungsaustausch

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 128/1989

Inkrafttretensdatum

01.04.1989

Außerkrafttretensdatum

30.11.1994

Langtitel

Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik über Informations- und Erfahrungsaustausch auf dem Gebiet des Strahlenschutzes

StF: BGBl. Nr. 128/1989

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages samt Anlage wird genehmigt.

Ratifikationstext

Die Mitteilungen gemäß Art. 5 Abs. 1 des Abkommens wurden am 30. Juni 1988 bzw. 16. Jänner 1989 abgegeben; das Abkommen tritt daher gemäß seinem Art. 5 Abs. 1 mit 1. April 1989 in Kraft.

Präambel/Promulgationsklausel

Die Regierung der Republik Österreich und die Regierung der Deutschen Demokratischen Republik - die beiden Seiten dieses Abkommens - sind,

in dem Wunsch, die Beziehungen zwischen der Republik Österreich und der Deutschen Demokratischen Republik auf der Grundlage der Schlußakte der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa weiter zu vertiefen,

in der Überzeugung, daß die Zusammenarbeit durch Informations- und Erfahrungsaustausch auf dem Gebiet des Strahlenschutzes für den Schutz der in Strahlenschutzbereichen tätigen Personen, der Bevölkerung und der Umwelt vor Strahlengefahren von Bedeutung ist,

unter Berücksichtigung des Übereinkommens über die frühzeitige Benachrichtigung bei nuklearen Unfällen *1), insbesondere seines Artikels 9, und der bewährten Prinzipien der Zusammenarbeit in der Internationalen Atomenergie-Organisation,

wie folgt übereingekommen:

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*1) Kundgemacht in BGBl. Nr. 186/1988

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