SchAVO – Schifffahrtsanlagenverordnung

Alte FassungIn Kraft seit 28.8.2008

SchAVO § 0

Schifffahrtsanlagenverordnung

Kurztitel

Schifffahrtsanlagenverordnung

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 298/2008

Inkrafttretensdatum

28.08.2008

Außerkrafttretensdatum

30.06.2012

Langtitel

Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Schifffahrtsanlagen sowie sonstige Anlagen und Arbeiten an Wasserstraßen (Schifffahrtsanlagenverordnung)

StF: BGBl. II Nr. 298/2008 [CELEX-Nr.: 31996L0082 , 32003L0105 ]

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund der §§ 58 bis 60, 67 und 70 des Schifffahrtsgesetzes, BGBl. I Nr. 62/1997 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 78/2008, und der §§ 32 Abs. 2 und 39 Abs. 3 sowie §§ 60 bis 63 in Verbindung mit 123 Abs. 1 des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes, BGBl. Nr. 450/1994, zuletzt geändert mit BGBl. II Nr. 13/2007, wird im Einvernehmen mit den Bundesministern für Landesverteidigung sowie mit Ausnahme des 4. Teiles im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Inneres verordnet:

Inhaltsverzeichnis

1. TEIL

Allgemeine Bestimmungen

§ 1. Geltungsbereich

§ 2. Begriffsbestimmungen

§ 3. Reinhaltung der Gewässer

2. TEIL

Ausgestaltung, Betrieb und Benützung von Schifffahrtsanlagen

§ 4. Ausgestaltung von Länden

§ 5. Betrieb und Benützung von Länden

§ 6. Zusätzliche Bestimmungen für Versorgungsländen

§ 7. Zusätzliche Bestimmungen für Länden für gefährliche Güter

§ 8. Häfen

§ 9. Einrichtungen für die Schifffahrttreibenden in Häfen

§ 10. Benützungsbeschränkungen für öffentliche Häfen

§ 11. Zusätzliche Bestimmungen für Häfen für gefährliche Güter

§ 12. Umschlagsanlagen für gefährliche Güter

§ 13. Zusätzliche Bestimmungen für Umschlagsanlagen für flüssige gefährliche Stoffe als Massengut und Versorgungsanlagen

§ 14. Schwimmende Schifffahrtsanlagen

§ 15. Schwimmende Anlagen zur Lagerung gefährlicher Stoffe

§ 16. Schwimmende Anlagen zur Lagerung entzündbarer flüssiger gefährlicher Güter

§ 17. Landungsanlagen für den Fahrgastverkehr

§ 18. Allgemeine Bestimmungen für Fähranlagen

§ 19. Zusätzliche Bestimmungen für Hochseilfähren

§ 20. Roll on/Roll off-Anlagen an Wasserstraßen

§ 21. Schleusen an der Donau

§ 22. Maßgebliche Wasserstände auf Wasserstraßen

§ 23. Zusätzliche Bestimmungen für Schifffahrtsanlagen auf Seen

3. TEIL

Sonstige Anlagen und Arbeiten an Wasserstraßen

§ 24. Sonstige Anlagen – allgemeine Bestimmungen

§ 25. Brücken über Wasserstraßen

§ 26. Überspannungen von Wasserstraßen

§ 27. Maßnahmen für die Radarschifffahrt im Bereich von Brücken über Wasserstraßen

§ 28. Maßnahmen für die Radarschifffahrt im Bereich von Überspannungen von Wasserstraßen

§ 29. Wasserflugplätze auf Wasserstraßen

§ 30. Anlagen, die für den Aufenthalt von Personen bestimmt sind

4. TEIL

Maßnahmen zum Schutz des Lebens und der Gesundheit von Arbeitnehmern

§ 31. Allgemeines

§ 32. Sicherung der Arbeitsplätze und der Zugänge

§ 33. Zugänge zu Fahrzeugen

§ 34. Beförderung von Arbeitnehmern mit Fahrzeugen

§ 35. Sicherung der Ladeluken und sonstiger Öffnungen

§ 36. Beleuchtung der Arbeitsplätze an Bord

§ 37. Lukendeckel

§ 38. Hebe- und Fördereinrichtungen und Zubehör

§ 39. Bedienung von Hebe- und Fördereinrichtungen

§ 40. Sicherheitsmaßnahmen beim Umschlag

5. TEIL

Hafenentgelte für öffentliche Häfen

§ 41. Arten der Hafenentgelte

§ 42. Ufergeld

§ 43. Liegegeld

§ 44. Winterstandsgeld

§ 45. Bemessungsgrundlagen

§ 46. Hafenentgelttarif

§ 47. Befreiungen

§ 48. Zahlungspflichtige

§ 49. Entstehen des Entgeltanspruchs

§ 50. Fälligkeit der Hafenentgelte

§ 51. Einsicht in Schiffs- und Ladepapiere

6. TEIL

Hafenentgelte für Privathäfen

§ 52. Arten der Hafenentgelte, Geltungsbereich

§ 53. Hafenentgelttarif

7. TEIL

Verbots- und Beschränkungsbereiche auf Wasserstraßen

§ 54. Verbotsbereiche

§ 55. Beschränkungsbereiche

8. TEIL

Überwachung

§ 56. Überwachung

9. TEIL

Schlussbestimmungen

§ 57. Übergangsbestimmungen

§ 58. Außerkrafttreten bisheriger Rechtsvorschriften

§ 59. Inkrafttreten

Anlagen

Anlage 1 Maßnahmen für die Radarschifffahrt im Bereich von Brücken

Anlage 2 Verbotsbereiche auf der Donau

Anlage 3 Beschränkungsbereiche auf der Donau

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