Prüfungsordnung AHS

Alte FassungIn Kraft seit 01.9.2012

zum Bezugszeitraum vgl. § 35 Abs. 1

§ 0

Prüfungsordnung AHS

Kurztitel

Prüfungsordnung AHS

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 174/2012

Inkrafttretensdatum

01.09.2012

Außerkrafttretensdatum

11.05.2016

Beachte

zum Bezugszeitraum vgl. § 35 Abs. 1

Langtitel

Verordnung der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur über die Reifeprüfung in den allgemein bildenden höheren Schulen (Prüfungsordnung AHS)

StF: BGBl. II Nr. 174/2012

Änderung

BGBl. II Nr. 264/2012

BGBl. II Nr. 47/2014

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund der §§ 34 bis 41 des Schulunterrichtsgesetzes, BGBl. Nr. 472/1986, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 36/2012, wird verordnet:

Inhaltsverzeichnis

Art / Paragraf

Gegenstand / Bezeichnung

1. Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen

§ 1.

Geltungsbereich

§ 2.

Formen und Umfang der Reifeprüfung

§ 3.

Prüfungsgebiete

2. Abschnitt
Vorprüfung

§ 4.

Prüfungstermine der Vorprüfung

§ 5.

Prüfungsgebiete der Vorprüfung

§ 6.

Durchführung der Vorprüfung

3. Abschnitt
Hauptprüfung

1. Unterabschnitt
Vorwissenschaftliche Arbeit

§ 7.

Prüfungsgebiet

§ 8.

Themenfestlegung, Inhalt und Umfang der vorwissenschaftlichen Arbeit

§ 9.

Durchführung der vorwissenschaftlichen Arbeit

§ 10.

Prüfungstermine der vorwissenschaftlichen Arbeit

2. Unterabschnitt
Klausurprüfung

§ 11.

Prüfungstermine der Klausurprüfung

§ 12.

Prüfungsgebiete der Klausurprüfung

§ 13.

Aufgabenstellungen der standardisierten Prüfungsgebiete

§ 14.

Aufgabenstellungen der nicht standardisierten Prüfungsgebiete

§ 15.

Inhalt und Umfang der Klausurarbeit in den Prüfungsgebieten „Deutsch“, „Slowenisch“, „Kroatisch“ und „Ungarisch“ (als Unterrichtssprache)

§ 16.

Inhalt und Umfang der Klausurarbeit in den Prüfungsgebieten „Lebende Fremdsprache (achtjährig)“, „Lebende Fremdsprache (sechsjährig)“, Lebende Fremdsprache (vierjährig)“ und „Lebende Fremdsprache (dreijährig)“

§ 17.

Inhalt und Umfang der Klausurarbeit in den Prüfungsgebieten „Latein“ und „Griechisch“

§ 18.

Inhalt und Umfang der Klausurarbeit im Prüfungsgebiet „Mathematik“

§ 19.

Inhalt und Umfang der Klausurarbeit im Prüfungsgebiet „Darstellende Geometrie“

§ 20.

Inhalt und Umfang der Klausurarbeit im Prüfungsgebiet „Physik“

§ 21.

Inhalt und Umfang der Klausurarbeit im Prüfungsgebiet „Biologie und Umweltkunde“

§ 22.

Inhalt und Umfang der Klausurarbeit in den Prüfungsgebieten „Musikerziehung“ und „Musikkunde“

§ 23.

Inhalt und Umfang der Klausurarbeit im Prüfungsgebiet „Bildnerische Erziehung“

§ 24.

Inhalt und Umfang der Klausurarbeit im Prüfungsgebiet „Sportkunde“

§ 25.

Durchführung der Klausurprüfung

§ 26.

Mündliche Kompensationsprüfung

3. Unterabschnitt
Mündliche Prüfung

§ 27.

Prüfungsgebiete der mündlichen Prüfung

§ 28.

Themenbereiche der mündlichen Teilprüfungen

§ 29.

Kompetenzorientierte Aufgabenstellungen der mündlichen Teilprüfungen

§ 30.

Durchführung der mündlichen Prüfung

4. Abschnitt
Sonderbestimmungen

§ 31.

Sonderbestimmungen für das Bundesgymnasium und Bundesrealgymnasium für Slowenen

§ 32.

Sonderbestimmungen für das Zweisprachige Bundesgymnasium in Oberwart

§ 33.

Sonderbestimmungen für das Gymnasium mit Dritter lebender Fremdsprache am Öffentlichen Gymnasium der Stiftung Theresianische Akademie in Wien

5. Abschnitt
Schlussbestimmungen

§ 34.

Übergangsbestimmungen

§ 35.

Inkrafttreten, Außerkrafttreten

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