PBStV – Prüf- und Begutachtungsstellenverordnung

Alte FassungIn Kraft seit 13.3.1998

PBStV § 0

Prüf- und Begutachtungsstellenverordnung

Kurztitel

Prüf- und Begutachtungsstellenverordnung

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 78/1998

Inkrafttretensdatum

13.03.1998

Außerkrafttretensdatum

24.04.2001

Langtitel

Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Verkehr, mit

der Bestimmungen über die Durchführung der besonderen Überprüfung

und wiederkehrenden Begutachtung von Fahrzeugen sowie über die

Prüfung von Fahrtschreibern, Kontrollgeräten und

Geschwindigkeitsbegrenzern festgelegt werden (Prüf- und

Begutachtungsstellenverordnung - PBStV)

(CELEX-Nr.: 396L0096)

StF: BGBl. II Nr. 78/1998

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund der §§ 24 Abs. 5, 24a Abs. 7, 56 Abs. 4, 57 Abs. 9, 57a Abs. 2, Abs. 7, Abs. 7c und Abs. 8 und § 58 Abs. 4 KFG 1967, BGBl. Nr. 267/1967, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 103/1997, wird verordnet:

Inhaltsverzeichnis

1. Abschnitt

Besondere Überprüfung, Kostenersatz

§ 1. Einrichtung für die Überprüfung

§ 2. Kostenersatz für die besondere Überprüfung und die Prüfung an

Ort und Stelle

2. Abschnitt

Wiederkehrende Begutachtung

§ 3. Geeignetes Personal

§ 4. Einrichtungen für die Begutachtung

§ 5. Begutachtungsformblatt

§ 6. Begutachtungsplakette

§ 7. Beschaffenheit der Begutachtungsplakette

§ 8. Ermächtigung zur Herstellung von Begutachtungsplaketten

§ 9. Anbringung der Begutachtungsplakette

3. Abschnitt

Durchführung der Überprüfung und Begutachtung von Fahrzeugen

§ 10. Mängelgruppen

4. Abschnitt

Prüfung von Fahrtschreibern und Geschwindigkeitsbegrenzern

§ 11. Prüfung von Fahrtschreibern

§ 12. Ausrüstung und Personal der Prüfstellen für

Geschwindigkeitsbegrenzer

§ 13. Prüfung von Geschwindigkeitsbegrenzern

5. Abschnitt

Schlußbestimmungen

§ 14. Übergangsbestimmungen

§ 15. Inkrafttreten

Verzeichnis der Anlagen

Anlage 1: § 5 Abs. 1 Begutachtungsformblatt

Anlage 2: § 5 Abs. 1 vereinfachtes Begutachtungsformblatt

Anlage 3: § 5 Abs. 3 Begutachtungsstellenstempel

Anlage 4: § 6 Abs. 1 Begutachtungsplakette

Anlage 5: § 7 Abs. 2 Z 7 Prüfvorschrift für Plakettenfolie

Anlage 6: § 10 Katalog der Prüfpositionen

Anlage 7: § 11 Abs. 4 )

§ 13 Abs. 3 ) Prüfnachweis

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