Pauschalierung der Überstunden- und der Sonn- und Feiertagsvergütung für die in der Bewährungshilfe tätigen Bediensteten der Dienstzweige Höherer Dienst in Justizanstalten und in der Bewährungshilfe“ und Gehobener sozialer Betreuungsdienst“

Alte FassungIn Kraft seit 01.1.1976

§ 0

Pauschalierung der Überstunden- und der Sonn- und Feiertagsvergütung für die in der Bewährungshilfe tätigen Bediensteten der Dienstzweige „Höherer Dienst in Justizanstalten und in der Bewährungshilfe“ und „Gehobener sozialer Betreuungsdienst“

Kurztitel

Pauschalierung der Überstunden- und der Sonn- und Feiertagsvergütung für die in der Bewährungshilfe tätigen Bediensteten der Dienstzweige „Höherer Dienst in Justizanstalten und in der Bewährungshilfe“ und „Gehobener sozialer Betreuungsdienst“

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 49/1976

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.01.1976

Außerkrafttretensdatum

31.05.1996

Index

63/02 Gehaltsgesetz 1956; 63/03 Vertragsbedienstetengesetz 1948

Langtitel

Verordnung des Bundesministers für Justiz vom 23. Jänner 1976 über die Pauschalierung der Überstunden- und der Sonn- und Feiertagsvergütung für die in der Bewährungshilfe tätigen Bediensteten der Dienstzweige „Höherer Dienst in Justizanstalten und in der Bewährungshilfe“ und „Gehobener sozialer Betreuungsdienst“

StF: BGBl. Nr. 49/1976

Präambel/Promulgationsklausel

Gemäß den §§ 16 und 17 in Verbindung mit § 15 Abs. 2 des Gehaltsgesetzes 1956, BGBl. Nr. 54, in der Fassung der 24. Gehaltsgesetz-Novelle, BGBl. Nr. 214/1972, im Zusammenhang mit § 22 Abs. 1 des Vertragsbedienstetengesetzes 1948, BGBl. Nr. 86, in der Fassung der 20. Vertragsbedienstetengesetz-Novelle, BGBl. Nr. 215/1972, wird im Einvernehmen mit dem Bundeskanzler und dem Bundesminister für Finanzen verordnet:

Schlagworte

Überstundenvergütung, Sonntagsvergütung, BGBl. Nr. 54/1956, BGBl. Nr. 86/1948

Zuletzt aktualisiert am

20.08.2025

Gesetzesnummer

10008368

Dokumentnummer

NOR11008518

alte Dokumentnummer

N61976109660

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