Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (vgl. BGBl. II Nr. 50/2001).
Formal befindet sich die Präambel zwischen der Überschrift "Artikel II Anpassung in der Opferfürsorge" und dem § 1.
§ 0
Opferfürsorge - Anpassung von Versorgungsleistungen für 2000
Kurztitel
Opferfürsorge - Anpassung von Versorgungsleistungen für 2000
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 23/2000
Typ
V
§/Artikel/Anlage
Inkrafttretensdatum
01.01.2000
Außerkrafttretensdatum
31.12.2000
Index
67 Versorgungsrecht
Beachte
Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (vgl. BGBl. II Nr. 50/2001).
Langtitel
Verordnung der Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales über die Rentenanpassung sowie über die Feststellung bestimmter Werte im Versorgungsrecht für das Kalenderjahr 2000
StF: BGBl. II Nr. 23/2000
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 11a des Opferfürsorgegesetzes, BGBl. Nr. 183/1947, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 16/1999, wird verordnet:
Anmerkung
Formal befindet sich die Präambel zwischen der Überschrift "Artikel II Anpassung in der Opferfürsorge" und dem § 1.
Zuletzt aktualisiert am
22.01.2025
Gesetzesnummer
20000277
Dokumentnummer
NOR30000309
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