NeuFoeG – Neugründungs-Förderungsgesetz

Alte FassungIn Kraft seit 15.7.1999

Ist auf Neugründungen von Betrieben anzuwenden, die nach dem 1.5.1999 und vor dem 1.1.2003 erfolgen (vgl. § 6).

1. Das Neugründungs-Förderungsgesetz wurde in Artikel XV des Steuerreformgesetzes 2000, BGBl. I Nr. 106/1999 kundgemacht. 2. Die gesetzliche Abkürzung wurde mit Wirksamkeit vom 27. 4. 2002 vergeben (vgl. BGBl. I Nr. 68/2002). Aus dokumentalistischen Gründen wurde auch in den bereits aufgehobenen Dokumenten die Abkürzung angepasst.

NeuFöG § 0

Neugründungs-Förderungsgesetz

Kurztitel

Neugründungs-Förderungsgesetz

Kundmachungsorgan

BGBl. I Nr. 106/1999

Typ

BG

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

15.07.1999

Außerkrafttretensdatum

26.04.2002

Abkürzung

NeuFöG

Index

32/08 Sonstiges Steuerrecht

Beachte

Ist auf Neugründungen von Betrieben anzuwenden, die nach dem 1.5.1999 und vor dem 1.1.2003 erfolgen (vgl. § 6).

Langtitel

Bundesgesetz, mit dem die Neugründung von Betrieben gefördert wird (Neugründungs-Förderungsgesetz - NEUFÖG)

StF: BGBl. I Nr. 106/1999 idF BGBl. I Nr. 194/1999 (DFB) (NR: GP XX RV 1766 AB 1858 S. 175 . BR: 5965 AB 5976 S. 656.)

Anmerkung

1. Das Neugründungs-Förderungsgesetz wurde in Artikel XV des Steuerreformgesetzes 2000, BGBl. I Nr. 106/1999 kundgemacht.

2. Die gesetzliche Abkürzung wurde mit Wirksamkeit vom 27. 4. 2002 vergeben (vgl. BGBl. I Nr. 68/2002). Aus dokumentalistischen Gründen wurde auch in den bereits aufgehobenen Dokumenten die Abkürzung angepasst.

Zuletzt aktualisiert am

20.08.2019

Gesetzesnummer

10005172

Dokumentnummer

NOR30000025

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