§ 0
Limit-Verordnung 2015/16
Kurztitel
Limit-Verordnung 2015/16
Kundmachungsorgan
Inkrafttretensdatum
23.09.2015
Außerkrafttretensdatum
31.08.2016
Beachte
Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (Anwendungszeitraum erschöpft).
Langtitel
Verordnung der Bundesministerin für Familien und Jugend über die Höchstbeträge pro Schüler/in und Schulform für die unentgeltliche Abgabe von Schulbüchern im Schuljahr 2015/16 (Limit-Verordnung 2015/16 )
Präambel/Promulgationsklausel
Aufgrund des § 31a Abs. 4 Familienlastenausgleichsgesetz 1967, BGBl. Nr. 376, in der Fassung BGBl. I Nr. 50/2015, wird im Einvernehmen mit der Bundesministerin für Bildung und Frauen verordnet:
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