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Lehrpläne - freikirchlicher Religionsunterricht an Pflichtschulen sowie mittleren und höheren Schulen
Kurztitel
Lehrpläne - freikirchlicher Religionsunterricht an Pflichtschulen sowie mittleren und höheren Schulen
Kundmachungsorgan
Inkrafttretensdatum
07.08.2014
Außerkrafttretensdatum
27.10.2016
Langtitel
Bekanntmachung der Bundesministerin für Bildung und Frauen betreffend die Lehrpläne für den freikirchlichen Religionsunterricht an Volksschulen, Hauptschulen, Neuen Mittelschulen, Sonderschulen, Polytechnischen Schulen, allgemeinbildenden höheren Schulen, berufsbildenden mittleren und höheren Schulen sowie Bildungsanstalten für Kindergartenpädagogik und für Sozialpädagogik
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes, BGBl. Nr. 190/1949, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 36/2012, wird bekannt gemacht:
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