Kriegsopferversorgung - Rentenanpassung für 2000

Alte FassungIn Kraft seit 01.1.2000

Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (vgl. BGBl. II Nr. 50/2001).

Formal befindet sich die Präambel zwischen der Überschrift „Artikel I Anpassung in der Kriegsopferversorgung“ und dem § 1.

§ 0

Kriegsopferversorgung - Rentenanpassung für 2000

Kurztitel

Kriegsopferversorgung - Rentenanpassung für 2000

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 23/2000

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.01.2000

Außerkrafttretensdatum

31.12.2000

Index

67 Versorgungsrecht

Beachte

Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (vgl. BGBl. II Nr. 50/2001).

Langtitel

Verordnung der Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales über die Rentenanpassung sowie über die Feststellung bestimmter Werte im Versorgungsrecht für das Kalenderjahr 2000

StF: BGBl. II Nr. 23/2000

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 63 des Kriegsopferversorgungsgesetzes 1957, BGBl. Nr. 152, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 16/1999, wird verordnet:

Anmerkung

Formal befindet sich die Präambel zwischen der Überschrift „Artikel

I Anpassung in der Kriegsopferversorgung“ und dem § 1.

Schlagworte

BGBl. Nr. 152/1957

Zuletzt aktualisiert am

17.01.2025

Gesetzesnummer

20000283

Dokumentnummer

NOR30000315

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