Kleinrenten - Feststellung der Höhe für 2000

Alte FassungIn Kraft seit 01.1.2000

Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (vgl. BGBl. II Nr. 50/2001).

Formal befindet sich die Präambel zwischen der Überschrift "Artikel V Anpassung in der Kleinrentnerfürsorge" und dem Text der Verordnung.

§ 0

Kleinrenten - Feststellung der Höhe für 2000

Kurztitel

Kleinrenten - Feststellung der Höhe für 2000

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 23/2000

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.01.2000

Außerkrafttretensdatum

31.12.2000

Index

67 Versorgungsrecht

Beachte

Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (vgl. BGBl. II Nr. 50/2001).

Langtitel

Verordnung der Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales über die Rentenanpassung sowie über die Feststellung bestimmter Werte im Versorgungsrecht für das Kalenderjahr 2000

StF: BGBl. II Nr. 23/2000

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 1 Abs. 3 und 4 des Bundesgesetzes betreffend Abänderung und Ergänzung des Kleinrentnergesetzes, BGBl. Nr. 90/1955, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 433/1995, wird die Höhe der Kleinrenten für das Kalenderjahr 2000 wie folgt festgestellt:

Anmerkung

Formal befindet sich die Präambel zwischen der Überschrift "Artikel V Anpassung in der Kleinrentnerfürsorge" und dem Text der Verordnung.

Zuletzt aktualisiert am

20.01.2025

Gesetzesnummer

20000306

Dokumentnummer

NOR30000338

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