Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (vgl. BGBl. II Nr. 50/2001).
Formal befindet sich die Präambel zwischen der Überschrift "Artikel V Anpassung in der Kleinrentnerfürsorge" und dem Text der Verordnung.
§ 0
Kleinrenten - Feststellung der Höhe für 2000
Kurztitel
Kleinrenten - Feststellung der Höhe für 2000
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 23/2000
Typ
V
§/Artikel/Anlage
Inkrafttretensdatum
01.01.2000
Außerkrafttretensdatum
31.12.2000
Index
67 Versorgungsrecht
Beachte
Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (vgl. BGBl. II Nr. 50/2001).
Langtitel
Verordnung der Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales über die Rentenanpassung sowie über die Feststellung bestimmter Werte im Versorgungsrecht für das Kalenderjahr 2000
StF: BGBl. II Nr. 23/2000
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 1 Abs. 3 und 4 des Bundesgesetzes betreffend Abänderung und Ergänzung des Kleinrentnergesetzes, BGBl. Nr. 90/1955, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 433/1995, wird die Höhe der Kleinrenten für das Kalenderjahr 2000 wie folgt festgestellt:
Anmerkung
Formal befindet sich die Präambel zwischen der Überschrift "Artikel V Anpassung in der Kleinrentnerfürsorge" und dem Text der Verordnung.
Zuletzt aktualisiert am
20.01.2025
Gesetzesnummer
20000306
Dokumentnummer
NOR30000338
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