Impfschadengesetz - Anpassungsfaktor für 2000

Alte FassungIn Kraft seit 01.1.2000

Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (vgl. BGBl. II Nr. 50/2001).

Formal befindet sich die Präambel zwischen der Überschrift "Artikel IV Anpassung in der Impfschadenentschädigung" und dem Text der Verordnung.

§ 0

Impfschadengesetz - Anpassungsfaktor für 2000

Kurztitel

Impfschadengesetz - Anpassungsfaktor für 2000

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 23/2000

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.01.2000

Außerkrafttretensdatum

31.12.2000

Index

82/02 Gesundheitsrecht allgemein

Beachte

Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (vgl. BGBl. II Nr. 50/2001).

Langtitel

Verordnung der Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales über die Rentenanpassung sowie über die Feststellung bestimmter Werte im Versorgungsrecht für das Kalenderjahr 2000

StF: BGBl. II Nr. 23/2000

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 3 Abs. 3 des Impfschadengesetzes, BGBl. Nr. 371/1973, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 16/1999, wird verordnet:

Anmerkung

Formal befindet sich die Präambel zwischen der Überschrift "Artikel IV Anpassung in der Impfschadenentschädigung" und dem Text der Verordnung.

Zuletzt aktualisiert am

20.01.2025

Gesetzesnummer

20000305

Dokumentnummer

NOR30000337

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