Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (Anwendungszeitraum erschöpft).
§ 0
Höhe der Auflösungsabgabe für das Jahr 2019
Kurztitel
Höhe der Auflösungsabgabe für das Jahr 2019
Kundmachungsorgan
Typ
V
§/Artikel/Anlage
Inkrafttretensdatum
18.12.2018
Außerkrafttretensdatum
31.12.2019
Index
62 Arbeitsmarktverwaltung
Beachte
Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (Anwendungszeitraum erschöpft).
Langtitel
Kundmachung der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz betreffend die Höhe der Auflösungsabgabe für das Jahr 2019
Zuletzt aktualisiert am
16.05.2023
Gesetzesnummer
20010507
Dokumentnummer
NOR40210174
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