Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (Anwendungszeitraum erschöpft).
§ 0
Höhe der Auflösungsabgabe für das Jahr 2018
Kurztitel
Höhe der Auflösungsabgabe für das Jahr 2018
Kundmachungsorgan
Typ
K
§/Artikel/Anlage
Inkrafttretensdatum
13.12.2017
Außerkrafttretensdatum
31.12.2018
Index
62 Arbeitsmarktverwaltung
Beachte
Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (Anwendungszeitraum erschöpft).
Langtitel
Kundmachung des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend die Höhe der Auflösungsabgabe für das Jahr 2018
Zuletzt aktualisiert am
16.05.2023
Gesetzesnummer
20010079
Dokumentnummer
NOR40199522
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