Höhe der Auflösungsabgabe für das Jahr 2016

Alte FassungIn Kraft seit 17.12.2015

§ 0

Höhe der Auflösungsabgabe für das Jahr 2016

Kurztitel

Höhe der Auflösungsabgabe für das Jahr 2016

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 418/2015

Inkrafttretensdatum

17.12.2015

Außerkrafttretensdatum

31.12.2016

Beachte

Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (Anwendungszeitraum erschöpft).

Langtitel

Kundmachung des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend die Höhe der Auflösungsabgabe für das Jahr 2016

StF: BGBl. II Nr. 418/2015

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