Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (vgl. BGBl. II Nr. 50/2001).
Formal befindet sich die Präambel zwischen der Überschrift "Artikel III Anpassung und Feststellung bestimmter Werte in der Heeresversorgung" und dem § 1.
§ 0
Heeresversorgung - Rentenanpassung und Bemessungsgrundlage für 2000
Kurztitel
Heeresversorgung - Rentenanpassung und Bemessungsgrundlage für 2000
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 23/2000
Typ
V
§/Artikel/Anlage
Inkrafttretensdatum
01.01.2000
Außerkrafttretensdatum
31.12.2000
Index
67 Versorgungsrecht
Beachte
Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (vgl. BGBl. II Nr. 50/2001).
Langtitel
Verordnung der Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales über die Rentenanpassung sowie über die Feststellung bestimmter Werte im Versorgungsrecht für das Kalenderjahr 2000
StF: BGBl. II Nr. 23/2000
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 24c und des § 46b Abs. 1 und 7 des Heeresversorgungsgesetzes, BGBl. Nr. 27/1964, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 16/1999, wird verordnet:
Anmerkung
Formal befindet sich die Präambel zwischen der Überschrift "Artikel III Anpassung und Feststellung bestimmter Werte in der Heeresversorgung" und dem § 1.
Zuletzt aktualisiert am
20.01.2025
Gesetzesnummer
20000284
Dokumentnummer
NOR30000316
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