Heeresversorgung - Rentenanpassung und Bemessungsgrundlage für 2000

Alte FassungIn Kraft seit 01.1.2000

Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (vgl. BGBl. II Nr. 50/2001).

Formal befindet sich die Präambel zwischen der Überschrift "Artikel III Anpassung und Feststellung bestimmter Werte in der Heeresversorgung" und dem § 1.

§ 0

Heeresversorgung - Rentenanpassung und Bemessungsgrundlage für 2000

Kurztitel

Heeresversorgung - Rentenanpassung und Bemessungsgrundlage für 2000

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 23/2000

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.01.2000

Außerkrafttretensdatum

31.12.2000

Index

67 Versorgungsrecht

Beachte

Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (vgl. BGBl. II Nr. 50/2001).

Langtitel

Verordnung der Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales über die Rentenanpassung sowie über die Feststellung bestimmter Werte im Versorgungsrecht für das Kalenderjahr 2000

StF: BGBl. II Nr. 23/2000

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 24c und des § 46b Abs. 1 und 7 des Heeresversorgungsgesetzes, BGBl. Nr. 27/1964, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 16/1999, wird verordnet:

Anmerkung

Formal befindet sich die Präambel zwischen der Überschrift "Artikel III Anpassung und Feststellung bestimmter Werte in der Heeresversorgung" und dem § 1.

Zuletzt aktualisiert am

20.01.2025

Gesetzesnummer

20000284

Dokumentnummer

NOR30000316

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)