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Grenzabfertigung, Grenzabfertigungsstellen (Italien)
Kurztitel
Grenzabfertigung, Grenzabfertigungsstellen (Italien)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 472/1976
Inkrafttretensdatum
01.10.1976
Außerkrafttretensdatum
31.12.2007
Langtitel
ABKOMMEN zwischen der Republik Österreich und der Italienischen
Republik über die nebeneinanderliegenden Grenzabfertigungsstellen und
die Grenzabfertigung während der Fahrt
StF: BGBl. Nr. 472/1976
Sonstige Textteile
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages, dessen Artikel 2 Absatz 2, 3 und 4, Artikel 3 Absatz 2 und 3, Artikel 4 Absatz 1,
Artikel 6 Absatz 1, 2 und 3 sowie Artikel 7 Absatz 5 verfassungsändernd sind, wird genehmigt.
Ratifikationstext
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 2. Juli 1976 ausgetauscht; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 28 Absatz 2 am 1. Oktober 1976 in Kraft.
Präambel/Promulgationsklausel
Die Republik Österreich und die Italienische Republik haben, von dem Wunsche geleitet, den Grenzübertritt zwischen den beiden Staaten zu regeln und zu erleichtern, folgendes vereinbart:
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