GlücksspielautomatenV – Automatenglücksspielverordnung

Alte FassungIn Kraft seit 17.3.2012

§ 0

Automatenglücksspielverordnung

Kurztitel

Automatenglücksspielverordnung

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 69/2012

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

17.03.2012

Außerkrafttretensdatum

31.07.2013

Index

34 Monopole

Langtitel

Verordnung der Bundesministerin für Finanzen über die technischen Merkmale von Glücksspielautomaten, deren Anbindung an ein Datenrechenzentrum sowie über die Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten (Glücksspielautomatenverordnung)

StF: BGBl. II Nr. 69/2012

Präambel/Promulgationsklausel

Aufgrund der §§ 2 Abs. 3, 5 und 59 Abs. 3 des Bundesgesetzes vom 28. November 1989 zur Regelung des Glücksspielwesens (Glücksspielgesetz - GSpG), BGBl. Nr. 620/1989, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 76/2011 sowie aufgrund des § 131 der Bundesabgabenordnung (BAO), BGBl. Nr. 194/1961, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 112/2011, wird verordnet:

Inhaltsverzeichnis

1. Teil
Allgemeiner Teil

§ 1.

Anwendungsbereich

§ 2.

Personenbezogene Bezeichnungen

§ 3.

Abkürzungen und Begriffsbestimmungen

2. Teil
Technische Vorschriften

1. Hauptstück
Allgemeine Anforderungen an die elektronische Anbindung

§ 4.

Allgemeine Vorschriften

§ 5.

Zeitpunkt der elektronischen Anbindung

§ 6.

Datenübertragungen

2. Hauptstück
Bau- und spieltechnische Merkmale von Glücksspielautomaten

1. Abschnitt
Hardware-Anforderungen

§ 7.

Allgemeine bautechnische Anforderungen

§ 8.

Gehäuse-Anforderungen

§ 9.

Anforderungen an veränderbare Speichermedien

§ 10.

Geräte-Identifikation

§ 11.

Elektromechanische Zählwerke

§ 12.

USB-Anschluss

2. Abschnitt
Software-Anforderungen

§ 13.

Spielumfang und -verlauf

§ 14.

Spielergebnisermittlung

§ 15.

Auszahlungs- und Gewinnquoten auf Basis eines Zufallszahlengenerators (Anm.: Gewinnausschüttungsquote)

§ 16.

Internes Diagnosesystem

3. Abschnitt
Speicheranforderungen

§ 17.

Programmspeicher

§ 18.

Veränderbare Speicher (RAM)

§ 19.

Elektronische Zähler (Meters)

4. Abschnitt
Anzeigen am Glücksspielautomaten

§ 20.

Anzeige der letzten Spiele (Anm.: Anzeige der letzten Spiele und Einheiten)

§ 21.

Anzeige einer Verbindungsunterbrechung

§ 22.

Anzeige von spielerschutzbezogenen Informationen während der Abkühlungsphase (Anm.: Anzeige von spielerschutzbezogenen Informationen)

3. Hauptstück
Zugriff auf Glücksspielautomaten

§ 23.

Kommunikation mit dem zentralen Kontrollsystem

§ 24.

Identifikation/Verifikation (Anm.: Identifikation und Verifikation)

§ 25.

Service Level für die Anbindung an das zentrale Kontrollsystem

4. Hauptstück
Mindeststandards der elektronischen Anbindung

1. Abschnitt
Netzwerktechnische Rahmenbedingungen

§ 26.

Netzwerk mit abgestimmten IPv4-Adressen nach RFC 1918

§ 27.

Leitungsanbindung an das zentrale Kontrollsystem

2. Abschnitt
Standards für Datenübertragungen

§ 28.

Vertraulichkeit, Authentizität und Integrität

§ 29.

Protokoll der Datenübertragung

5. Hauptstück
Technisches Gutachten über die Einhaltung der glücksspielrechtlichen Bestimmungen

§ 30.

Typengutachten

§ 31.

Prüfunternehmen

§ 32.

Inhalt des Typengutachtens

§ 33.

Typenanzeige

6. Hauptstück
Maßnahmen bei Fehlfunktionen

§ 34.

Maßnahmen bei Fehlfunktionen eines Glücksspielautomaten

§ 35.

Maßnahmen bei Fehlfunktionen eines Glücksspielautomatentyps

3. Teil
Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten für Glücksspielautomaten

§ 36.

Aufzeichnungspflichten

§ 37.

Logbuch

§ 38.

Aufbewahrungspflichten

4. Teil
Schlussbestimmungen

§ 39.

Anwendungszeitpunkt der Bestimmungen der Glücksspielautomatenverordnung

(Anm.: Anlage)

  

Anmerkung

Der Kurztitel wurde mit Wirksamkeit vom 1.8.2013 geändert (vgl. BGBl. II Nr. 234/2013). Aus dokumentalistischen Gründen wurde auch in den bereits aufgehobenenen Dokumenten der Kurztitel angepasst.

Schlagworte

Inh

Spielverlauf, Auszahlungsquote, Aufzeichnungspflicht

Zuletzt aktualisiert am

06.07.2017

Gesetzesnummer

20007737

Dokumentnummer

NOR40137225

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