§ 0
Gemeinsame Maßnahmen beim Personalaufwand für Lehrer an allgemeinbildenden Pflichtschulen, bei der Förderung des Wohnbaus und der Wohnhaussanierung sowie bei der Dotierung des Umwelt- und Wasserwirtschaftsfonds (Bund – Länder)
Kurztitel
Gemeinsame Maßnahmen beim Personalaufwand für Lehrer an allgemeinbildenden Pflichtschulen, bei der Förderung des Wohnbaus und der Wohnhaussanierung sowie bei der Dotierung des Umwelt- und Wasserwirtschaftsfonds (Bund – Länder)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 390/1989
Typ
Vereinbarung gem. Art. 15a B-VG
§/Artikel/Anlage
§ 0
Inkrafttretensdatum
13.08.1989
Außerkrafttretensdatum
31.12.2007
Unterzeichnungsdatum
29.11.1988
Index
17 Vereinbarungen gem. Art. 15a B-VG
Langtitel
Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über gemeinsame Maßnahmen des Bundes und der Länder beim Personalaufwand für Lehrer an allgemeinbildenden Pflichtschulen, bei der Förderung des Wohnbaus und der Wohnhaussanierung sowie bei der Dotierung des Umwelt- und Wasserwirtschaftsfonds
StF: BGBl. Nr. 390/1989
Ratifikationstext
Diese Vereinbarung tritt gemäß Art. 10 Abs. 1 mit 13. August 1989 in Kraft.
Präambel/Promulgationsklausel
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß der nachstehenden Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG, deren Art. 2 Abs. 1 und 2 verfassungsändernde Bestimmungen enthält, wird verfassungsmäßig genehmigt.
Der Bund vertreten durch die Bundesregierung,
und die Länder
Burgenland,
Kärnten,
Niederösterreich,
Oberösterreich,
Salzburg,
Steiermark,
Tirol,
Vorarlberg und Wien,
jeweils vertreten durch den Landeshauptmann, schließen die folgende Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG:
Zuletzt aktualisiert am
17.02.2025
Gesetzesnummer
10001002
Dokumentnummer
NOR11001005
alte Dokumentnummer
N1198910251H
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