GATT - Abschluß von Kündigungsverhandlungen gemäß Art. XXVIII

Alte FassungIn Kraft seit 01.4.1992

Vor dem Hintergrund des österreichischen EU-Beitritts überholt.

Inkrafttretensdatum für Ungarn: 10. 9. 1992 (vgl. BGBl. Nr. 438/1993)

§ 0

GATT - Abschluß von Kündigungsverhandlungen gemäß Art. XXVIII

Kurztitel

GATT - Abschluß von Kündigungsverhandlungen gemäß Art. XXVIII

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 251/1992 aufgehoben durch BGBl. III Nr. 98/2015

Typ

Vertrag - Multilateral

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.04.1992

Außerkrafttretensdatum

31.12.1994

Index

59/03 GATT, Welthandelsorganisation

Beachte

Vor dem Hintergrund des österreichischen EU-Beitritts überholt.

Langtitel

GATT; Abschluß von Kündigungsverhandlungen gemäß Art. XXVIII des GATT; Vereinbarte Niederschrift mit den EG samt Anhängen, Noten an den Generaldirektor des GATT betreffend Ungarn, die CSFR und die Türkei jeweils samt Anhang sowie Abkommen mit den Vereinigten Staaten von Amerika samt Anhängen und Tabelle und Note an den Generaldirektor des GATT betreffend Vereinigte Staaten von Amerika samt Anhang

StF: BGBl. Nr. 251/1992 (NR: GP XVIII RV 292 AB 393 S. 59 . BR: AB 4226 S. 550 .)

Änderung

BGBl. Nr. 438/1993

BGBl. III Nr. 98/2015

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluß der nachstehenden Staatsverträge: Vereinbarte Niederschrift mit den EG samt Anhängen, Noten an den Generaldirektor des GATT betreffend Ungarn, die CSFR und die Türkei jeweils samt Anhang sowie Abkommen mit den Vereinigten Staaten von Amerika samt Anhängen und Tabelle und Note an den Generaldirektor des GATT betreffend Vereinigte Staaten von Amerika samt Anhang wird genehmigt.

Ratifikationstext

Die anläßlich der Unterzeichnung der Staatsverträge erklärten Vorbehalte der Ratifikation wurden am 1. April 1992 zurückgenommen. Die Vereinbarte Niederschrift, die Noten an den Generaldirektor des GATT betreffend die CSFR und die Türkei, sowie das Abkommen mit den Vereinigten Staaten von Amerika sind mit 1. April 1992 in Kraft getreten. Das Inkrafttreten der Note an den Generaldirektor des GATT betreffend Ungarn wird zu einem späteren Zeitpunkt kundgemacht.

Anmerkung

Inkrafttretensdatum für Ungarn: 10. 9. 1992 (vgl. BGBl. Nr. 438/1993)

Zuletzt aktualisiert am

23.01.2025

Gesetzesnummer

10007229

Dokumentnummer

NOR11007343

alte Dokumentnummer

N5199220609J

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