§ 0
Frauenförderungsplan für das Bundeskanzleramt
Kurztitel
Frauenförderungsplan für das Bundeskanzleramt
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 280/2016 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 342/2016
Inkrafttretensdatum
01.11.2016
Außerkrafttretensdatum
30.11.2016
Beachte
materiell derogiert durch BGBl. II Nr. 342/2016
Langtitel
Verordnung des Bundeskanzlers betreffend den Frauenförderungsplan für das Bundeskanzleramt
Präambel/Promulgationsklausel
Aufgrund des § 11a des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes (B-GlBG), BGBI. Nr. 100/1993, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBI. I Nr. 65/2015, wird verordnet:
Frauenförderungsplan für das Bundeskanzleramt
INHALTSVERZEICHNIS
1. Hauptstück ‑ Ziele und Maßnahmen zur Zielerreichung
§ 1 Ziele
§ 2 Maßnahmen zur Zielerreichung
§ 3 Bevorzugte Aufnahme
§ 4 Bevorzugte Ernennung/Bestellung
§ 5 Ausschreibung
§ 6 Auswahlkriterien
§ 7 Auswahlverfahren
§ 8 Maßnahmen zum Schutz der Würde am Arbeitsplatz
§ 9 Sprachliche Gleichbehandlung
§ 10 Informationsarbeit
§ 11 Reformmaßnahmen/Zukunftsprogramme
§ 12 Ressourcen zur Unterstützung der Gleichbehandlungsbeauftragten
§ 13 Informationsrechte
2. Hauptstück ‑ Besondere Fördermaßnahmen
1. Maßnahmen im Bereich der Aus- und Fortbildung
§ 14 Erhöhung des Frauenanteils durch Maßnahmen der Aus- und Fortbildung
§ 15 Vortragende und Unterrichtsmaterialien
2. Förderung des beruflichen Aufstiegs
§ 16 Laufbahn- und Karriereplanung
§ 17 Besetzung von Leitungsfunktionen
§ 18 Verbesserung der internen Information
3. Förderung des Wiedereinstiegs
§ 19 Information
§ 20 Gleitender Wiedereinstieg
4. Maßnahmen zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie
§ 21 Betreuungspflichten, flexiblere Arbeitszeitformen, Teilzeitbeschäftigung
§ 22 Teilzeitbeschäftigung und Führungsverantwortung
5. Maßnahmen zur Erhöhung der Frauenanteile in Kommissionen und Beiräten
§ 23 Förderung der Mitarbeit von Frauen
§ 24 Inkrafttreten
Anlage 1 Vertretungsbereiche der Gleichbehandlungsbeauftragten
Anlage 2 Zielvorgabe zur Erhöhung des Frauenanteils
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
