Feststellung der Ausgleichstaxe nach dem Behinderteneinstellungsgesetz für das Kalenderjahr 2022

Alte FassungIn Kraft seit 23.12.2021

Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (Anwendungszeitraum erschöpft).

§ 0

Feststellung der Ausgleichstaxe nach dem Behinderteneinstellungsgesetz für das Kalenderjahr 2022

Kurztitel

Feststellung der Ausgleichstaxe nach dem Behinderteneinstellungsgesetz für das Kalenderjahr 2022

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 570/2021

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

23.12.2021

Außerkrafttretensdatum

31.12.2022

Index

68/01 Behinderteneinstellung

Beachte

Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (Anwendungszeitraum erschöpft).

Langtitel

Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz über die Feststellung der Ausgleichstaxe nach dem Behinderteneinstellungsgesetz für das Kalenderjahr 2022

StF: BGBl. II Nr. 570/2021

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 9 Abs. 2 des Behinderteneinstellungsgesetzes, BGBl. Nr. 22/1970, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 78/2021, wird verordnet:

Zuletzt aktualisiert am

16.05.2023

Gesetzesnummer

20011764

Dokumentnummer

NOR40240255

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