Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (Anwendungszeitraum erschöpft).
§ 0
Feststellung der Ausgleichstaxe nach dem Behinderteneinstellungsgesetz für das Kalenderjahr 2021
Kurztitel
Feststellung der Ausgleichstaxe nach dem Behinderteneinstellungsgesetz für das Kalenderjahr 2021
Kundmachungsorgan
Typ
V
§/Artikel/Anlage
Inkrafttretensdatum
19.12.2020
Außerkrafttretensdatum
31.12.2021
Index
68/01 Behinderteneinstellung
Beachte
Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (Anwendungszeitraum erschöpft).
Langtitel
Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz über die Feststellung der Ausgleichstaxe nach dem Behinderteneinstellungsgesetz für das Kalenderjahr 2021
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 9 Abs. 2 des Behinderteneinstellungsgesetzes, BGBl. Nr. 22/1970, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 32/2018, wird verordnet:
Zuletzt aktualisiert am
16.05.2023
Gesetzesnummer
20011406
Dokumentnummer
NOR40228892
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