Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (Anwendungszeitraum erschöpft).
§ 0
Fahrverbotskalender 2021
Kurztitel
Fahrverbotskalender 2021
Kundmachungsorgan
Typ
V
§/Artikel/Anlage
Inkrafttretensdatum
01.07.2021
Außerkrafttretensdatum
31.12.2021
Index
90/01 Straßenverkehrsrecht
Beachte
Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (Anwendungszeitraum erschöpft).
Langtitel
Verordnung der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, mit der für bestimmte Straßen ein Fahrverbot für Lastkraftfahrzeuge verfügt wird (Fahrverbotskalender 2021)
Änderung
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 42 Abs. 5 Straßenverkehrsordnung 1960, BGBl. Nr. 159/1960, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 161/2020, wird verordnet:
Zuletzt aktualisiert am
05.07.2021
Gesetzesnummer
20011577
Dokumentnummer
NOR40235524
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