Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (Anwendungszeitraum erschöpft).
§ 0
Fahrverbotskalender 2020
Kurztitel
Fahrverbotskalender 2020
Kundmachungsorgan
Typ
V
§/Artikel/Anlage
Inkrafttretensdatum
21.07.2020
Außerkrafttretensdatum
31.12.2020
Index
90/01 Straßenverkehrsrecht
Beachte
Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (Anwendungszeitraum erschöpft).
Langtitel
Verordnung der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, mit der für bestimmte Straßen ein Fahrverbot für Lastkraftfahrzeuge verfügt wird (Fahrverbotskalender 2020)
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 42 Abs. 5 Straßenverkehrsordnung 1960, BGBl. Nr. 159, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 24/2020, wird verordnet:
Schlagworte
BGBl. Nr. 159/1960
Zuletzt aktualisiert am
16.05.2023
Gesetzesnummer
20011232
Dokumentnummer
NOR40224892
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