Fahrverbot auf den Abfahrtsrampen im Bereich Anschlussstelle Innsbruck Süd auf der A13 Brennerautobahn

Alte FassungIn Kraft seit 08.1.2020

Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (Anwendungszeitraum erschöpft).

§ 0

Fahrverbot auf den Abfahrtsrampen im Bereich Anschlussstelle Innsbruck Süd auf der A13 Brennerautobahn

Kurztitel

Fahrverbot auf den Abfahrtsrampen im Bereich Anschlussstelle Innsbruck Süd auf der A13 Brennerautobahn

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 7/2020

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

08.01.2020

Außerkrafttretensdatum

30.06.2020

Index

90/01 Straßenverkehrsrecht

Beachte

Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (Anwendungszeitraum erschöpft).

Langtitel

Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie, mit der auf der A13 Brennerautobahn im Bereich Anschlussstelle Innsbruck Süd auf den Abfahrtsrampen ein Fahrverbot verordnet wird

StF: BGBl. II Nr. 7/2020

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 43 Abs. 1 Straßenverkehrsordnung 1960, BGBl. Nr. 159, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 77/2019, wird verordnet:

Schlagworte

BGBl. Nr. 159/1960

Zuletzt aktualisiert am

16.05.2023

Gesetzesnummer

20010879

Dokumentnummer

NOR40220149

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