Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (Anwendungszeitraum erschöpft).
§ 0
Fahrverbot auf den Abfahrtsrampen im Bereich Anschlussstelle Innsbruck Süd auf der A13 Brennerautobahn
Kurztitel
Fahrverbot auf den Abfahrtsrampen im Bereich Anschlussstelle Innsbruck Süd auf der A13 Brennerautobahn
Kundmachungsorgan
Typ
V
§/Artikel/Anlage
Inkrafttretensdatum
08.01.2020
Außerkrafttretensdatum
30.06.2020
Index
90/01 Straßenverkehrsrecht
Beachte
Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (Anwendungszeitraum erschöpft).
Langtitel
Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie, mit der auf der A13 Brennerautobahn im Bereich Anschlussstelle Innsbruck Süd auf den Abfahrtsrampen ein Fahrverbot verordnet wird
StF: BGBl. II Nr. 7/2020
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 43 Abs. 1 Straßenverkehrsordnung 1960, BGBl. Nr. 159, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 77/2019, wird verordnet:
Schlagworte
BGBl. Nr. 159/1960
Zuletzt aktualisiert am
16.05.2023
Gesetzesnummer
20010879
Dokumentnummer
NOR40220149
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