Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (Verfahrensordnung)

Alte FassungIn Kraft seit 01.7.2006

§ 0

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (Verfahrensordnung)

Kurztitel

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (Verfahrensordnung)

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 13/2000 zuletzt geändert durch BGBl. III Nr. 19/2007

Inkrafttretensdatum

01.07.2006

Außerkrafttretensdatum

31.12.2008

Beachte

Zum Inkrafttreten vgl. BGBl. III Nr. 19/2007, Artikel 104, Fußnote

12.

Langtitel

(Übersetzung) EUROPÄISCHER GERICHTSHOF FÜR MENSCHENRECHTE VERFAHRENSORDNUNG

StF: BGBl. III Nr. 13/2000

Änderung

BGBl. III Nr. 19/2007

Präambel/Promulgationsklausel

(Übersetzung) Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte

Verfahrensordnung

Inhaltsverzeichnis

Artikel

Begriffsbestimmungen 1

Titel I

Organisation und

Arbeitsweise des Gerichtshofs

Kapitel I

Die Richter

Berechnung der Amtszeit 2

Eid oder feierliche Erklärung 3

Unvereinbarkeit 4

Rangordnung 5

Rücktritt 6

Entlassung 7

Kapitel II

Präsidialämter des Gerichtshofs und Rolle des Präsidiums

Wahl des Präsidenten und der

Vizepräsidenten des Gerichtshofs sowie

der Präsidenten und Vizepräsidenten der Sektionen 8

Aufgaben des Präsidenten des Gerichtshofs 9

Rolle des Präsidiums 9A

Aufgaben der Vizepräsidenten des Gerichtshofs 10

Vertretung des Präsidenten und der Vizepräsidenten

des Gerichtshofs 11

Präsidenten der Sektionen und Kammern 12

Ausschluss vom Vorsitz 13

Ausgewogene Vertretung der Geschlechter 14

Kapitel III

Die Kanzlei

Wahl des Kanzlers 15

Wahl der Stellvertretenden Kanzler 16

Aufgaben des Kanzlers 17

Organisation der Kanzlei 18

Kapitel IV

Die Arbeitsweise des Gerichtshofs

Sitz des Gerichtshofs 19

Sitzungen des Plenums 20

Andere Sitzungen des Gerichtshofs 21

Beratungen 22

Abstimmungen 23

Entscheidung durch stillschweigende Zustimmung 23A

Kapitel V

Zusammensetzung des Gerichtshofs

Zusammensetzung der Großen Kammer 24

Bildung der Sektionen 25

Bildung der Kammern 26

Komitees 27

Verhinderung, Ablehnung, Freistellung 28

Richter ad hoc 29

Interessengemeinschaft 30

Titel II

Das Verfahren

Kapitel I

Allgemeine Vorschriften

Möglichkeit von Abweichungen im Einzelfall 31

Verfahrensanordnungen 32

Öffentlichkeit der Unterlagen 33

Gebrauch der Sprachen 34

Vertretung der Vertragsparteien 35

Vertretung der Beschwerdeführer 36

Mitteilungen, Zustellungen, Ladungen 37

Schriftsätze 38

Prüfung von Verfahrensfragen 38A

Vorläufige Maßnahmen 39

Dringliche Mitteilung über eine Beschwerde 40

Reihenfolge bei der Behandlung der Beschwerden 41

Verbindung und gleichzeitige Prüfung von Beschwerden 42

Streichung und Wiedereintragung im Register 43

Beteiligung Dritter 44

Pflicht zur Zusammenarbeit mit dem Gerichtshof 44A

Nichtbefolgung einer Anordnung des Gerichtshofs 44B

Fehlende Mitwirkung 44C

Unangemessene Stellungnahme einer Partei 44D

Nichtweiterverfolgung einer Beschwerde 44E

Kapitel II

Die Einleitung des Verfahrens

Unterschriften 45

Inhalt einer Staatenbeschwerde 46

Inhalt einer Individualbeschwerde 47

Kapitel III

Die berichterstattenden Richter *1)

Staatenbeschwerden 48

Individualbeschwerden 49

Verfahren vor der Großen Kammer 50

Kapitel IV

Das Verfahren bei der Prüfung der Zulässigkeit

Staatenbeschwerden

Zuweisung von Beschwerden und anschließendes Verfahren 51

Individualbeschwerden

Zuweisung einer Beschwerde an eine Sektion 52

Verfahren vor einem Komitee 53

Verfahren vor einer Kammer 54

Gemeinsame Prüfung der Zulässigkeit und Begründetheit 54A

Staatenbeschwerden und Individualbeschwerden

Einreden der Unzulässigkeit 55

Entscheidung der Kammer 56

Sprache der Entscheidung 57

Kapitel V

Das Verfahren nach Zulassung der Beschwerde

Staatenbeschwerden 58

Individualbeschwerden 59

Ansprüche auf gerechte Entschädigung 60

(Artikel 61 wurde aufgehoben)

Gütliche Einigung 62

Kapitel VI

Die mündliche Verhandlung

Öffentlichkeit der mündlichen Verhandlung 63

Leitung der mündlichen Verhandlung 64

Nichterscheinen 65

(Artikel 66 bis 69 wurden aufgehoben)

Verhandlungsprotokoll 70

Kapitel VII

Das Verfahren vor der Großen Kammer

Anwendbarkeit der Verfahrensvorschriften 71

Abgabe der Rechtssache an die Große Kammer 72

Verweisung an die Große Kammer auf Antrag einer Partei 73

Kapitel VIII

Die Urteile

Inhalt des Urteils 74

Entscheidung über eine gerechte Entschädigung 75

Sprache des Urteils 76

Unterzeichnung, Verkündung und Zustellung des Urteils 77

Veröffentlichung der Urteile und anderer Schriftstücke 78

Antrag auf Auslegung des Urteils 79

Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens 80

Berichtigung von Fehlern in Entscheidungen und Urteilen 81

Kapitel IX

Gutachten

[82 bis 90]

Kapitel X

Verfahrenshilfe

[91 bis 96]

Titel III

Übergangsbestimmungen

(Artikel 97 und 98 wurden aufgehoben)

Verhältnis zwischen Gerichtshof und Kommission 99

Verfahren vor einer Kammer und der Großen Kammer 100

Bewilligung der Verfahrenshilfe 101

Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens 102

Titel IV

Schlussbestimmungen

Änderung oder Aussetzung der Anwendung von Bestimmungen 103

Inkrafttreten der Verfahrensordnung 104

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte -

gestützt auf die Konvention zum Schutz der Menschenrechte und

Grundfreiheiten und deren Protokolle -

erlässt die folgende Verfahrensordnung:

____________________________________________________________________

*1) Deutschland: Die Bericht erstattenden Richter

Liechtenstein und die Schweiz: Die Referenten

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