Erteilung von Visa für den Flughafentransit, zur Durchreise und zum kurzfristigen Aufenthalt (Slowenien)

Alte FassungIn Kraft seit 01.4.2006

§ 0

Erteilung von Visa für den Flughafentransit, zur Durchreise und zum kurzfristigen Aufenthalt (Slowenien)

Kurztitel

Erteilung von Visa für den Flughafentransit, zur Durchreise und zum kurzfristigen Aufenthalt (Slowenien)

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 120/2006

Inkrafttretensdatum

01.04.2006

Außerkrafttretensdatum

31.12.2007

Langtitel

Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Slowenien

über die wechselseitige Vertretung beider Staaten durch deren

Vertretungsbehörden hinsichtlich der Erteilung von Visa für den

Flughafentransit (Visum A), zur Durchreise (Visum B) und zum

kurzfristigen Aufenthalt (Visum C)

(NR: GP XXII RV 982 AB 1180 S. 127 . BR: AB 7411 S. 728 .)

StF: BGBl. III Nr. 120/2006

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages, dessen Art. 1, erster Absatz, verfassungsändernd ist, wird bei Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten mit Zweidrittelmehrheit genehmigt.

Ratifikationstext

Die Mitteilungen gemäß Art. 7 des Abkommens wurden am 26. Juli 2005 bzw. 11. Jänner 2006 abgegeben; das Abkommen ist daher gemäß derselben Bestimmung mit 1. April 2006 in Kraft getreten.

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