Erlösminderungen aus Investitionen – Betriebsbeihilfen

Alte FassungIn Kraft seit 07.4.2000

§ 0

Erlösminderungen aus Investitionen – Betriebsbeihilfen

Kurztitel

Erlösminderungen aus Investitionen – Betriebsbeihilfen

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 103/2000

Typ

K

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

07.04.2000

Außerkrafttretensdatum

31.12.2000

Index

58/02 Energierecht

Beachte

Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (Anwendungszeitraum erschöpft).

Langtitel

Kundmachung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten betreffend die Festsetzung der für die Gewährung von Betriebsbeihilfen zur Abdeckung von Erlösminderungen aus Investitionen und Rechtsgeschäften erforderlichen Beträge

StF: BGBl. II Nr. 103/2000

Präambel/Promulgationsklausel

Gemäß § 69 Elektrizitätswirtschafts- und ‑organisationsgesetz (ElWOG), BGBl. I Nr. 143/1998, in Verbindung mit § 8 Abs. 5 der Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten, mit der die Aufbringung und Gewährung von Betriebsbeihilfen zur Abdeckung von Erlösminderungen von Elektrizitätsunternehmen für Investitionen und Rechtsgeschäfte, die durch die Marktöffnung unrentabel werden könnten, geregelt wird, BGBl. II Nr. 52/1999, wird kundgemacht:

Schlagworte

e-rk3

Zuletzt aktualisiert am

22.12.2017

Gesetzesnummer

20000498

Dokumentnummer

NOR30000534

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