§ 0
Erlösminderungen aus Investitionen – Betriebsbeihilfen
Kurztitel
Erlösminderungen aus Investitionen – Betriebsbeihilfen
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 103/2000
Typ
K
§/Artikel/Anlage
Inkrafttretensdatum
07.04.2000
Außerkrafttretensdatum
31.12.2000
Index
58/02 Energierecht
Beachte
Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (Anwendungszeitraum erschöpft).
Langtitel
Kundmachung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten betreffend die Festsetzung der für die Gewährung von Betriebsbeihilfen zur Abdeckung von Erlösminderungen aus Investitionen und Rechtsgeschäften erforderlichen Beträge
StF: BGBl. II Nr. 103/2000
Präambel/Promulgationsklausel
Gemäß § 69 Elektrizitätswirtschafts- und ‑organisationsgesetz (ElWOG), BGBl. I Nr. 143/1998, in Verbindung mit § 8 Abs. 5 der Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten, mit der die Aufbringung und Gewährung von Betriebsbeihilfen zur Abdeckung von Erlösminderungen von Elektrizitätsunternehmen für Investitionen und Rechtsgeschäfte, die durch die Marktöffnung unrentabel werden könnten, geregelt wird, BGBl. II Nr. 52/1999, wird kundgemacht:
Schlagworte
e-rk3
Zuletzt aktualisiert am
22.12.2017
Gesetzesnummer
20000498
Dokumentnummer
NOR30000534
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