Erlösminderungen aus Investitionen - Betriebsbeihilfen

Alte FassungIn Kraft seit 19.2.1999

Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (vgl. BGBl. II Nr. 103/2000).

§ 0

Erlösminderungen aus Investitionen - Betriebsbeihilfen

Kurztitel

Erlösminderungen aus Investitionen - Betriebsbeihilfen

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 53/1999

Typ

K

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

19.02.1999

Außerkrafttretensdatum

06.04.2000

Index

58/03 Sicherung der Energieversorgung

Beachte

Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (vgl. BGBl. II Nr. 103/2000).

Langtitel

Kundmachung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten betreffend die Festsetzung der für die Gewährung von Betriebsbeihilfen zur Abdeckung von Erlösminderungen aus Investitionen und Rechtsgeschäften erforderlichen Beträge

StF: BGBl. II Nr. 53/1999

Präambel/Promulgationsklausel

Gemäß § 69 Elektrizitätswirtschafts- und -orgnisationsgesetz (ElWOG), BGBl. I Nr. 143/1998, in Verbindung mit § 8 Abs. 5 der Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten, mit der die Aufbringung und Gewährung von Betriebsbeihilfen zur Abdeckung von Erlösminderungen von Elektrizitätsunternehmen für Investitionen und Rechtsgeschäfte, die durch die Marktöffnung unrentabel werden könnten, geregelt wird, BGBl. II Nr. 52/1999, wird kundgemacht:

Zuletzt aktualisiert am

16.01.2025

Gesetzesnummer

10008041

Dokumentnummer

NOR11008187

alte Dokumentnummer

N5199957316L

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)