Erlassung der Prüfungsordnung für die Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Gießereimechaniker

Alte FassungIn Kraft seit 01.7.1992

§ 0

Erlassung der Prüfungsordnung für die Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Gießereimechaniker

Kurztitel

Erlassung der Prüfungsordnung für die Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Gießereimechaniker

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 332/1992 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 188/2010

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.07.1992

Außerkrafttretensdatum

30.06.2010

Index

50/04 Berufsausbildung

Langtitel

Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten, mit der die Prüfungsordnung für die Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Gießereimechaniker erlassen wird

StF: BGBl. Nr. 332/1992

Änderung

BGBl. II Nr. 188/2010

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 24 des Berufsausbildungsgesetzes, BGBl. Nr. 142/1969, wird folgende Prüfungsordnung für die Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Gießereimechaniker verordnet:

Zuletzt aktualisiert am

02.02.2026

Gesetzesnummer

10007241

Dokumentnummer

NOR11007355

alte Dokumentnummer

N5199221109J

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