Erlassung der Prüfungsordnung für die Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Einzelhandelskaufmann

Alte FassungIn Kraft seit 01.1.1992

Mit BGBl. II Nr. 429/2001 wurde die V über Lehrabschlussprüfung Einzelhandelskaufmann mit Ablauf 31. 12. 2001 ein zweites Mal aufgehoben.

§ 0

Erlassung der Prüfungsordnung für die Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Einzelhandelskaufmann

Kurztitel

Erlassung der Prüfungsordnung für die Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Einzelhandelskaufmann

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 322/1991 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 186/2000

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.01.1992

Außerkrafttretensdatum

30.06.2000

Index

50/04 Berufsausbildung

Langtitel

Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten, mit der die Prüfungsordnung für die Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Einzelhandelskaufmann erlassen wird

StF: BGBl. Nr. 322/1991

Änderung

BGBl. II Nr. 186/2000

BGBl. II Nr. 429/2001

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 24 des Berufsausbildungsgesetzes, BGBl. Nr. 142/1969, wird verordnet:

Für die Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Einzelhandelskaufmann wird folgende Prüfungsordnung erlassen:

Anmerkung

Mit BGBl. II Nr. 429/2001 wurde die V über Lehrabschlussprüfung Einzelhandelskaufmann mit Ablauf 31. 12. 2001 ein zweites Mal aufgehoben.

Zuletzt aktualisiert am

10.02.2026

Gesetzesnummer

10007161

Dokumentnummer

NOR11007275

alte Dokumentnummer

N5199115786J

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