Ergebnis der Wahl des Bundespräsidenten

Alte FassungIn Kraft seit 04.7.1992

Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein fiktives Außerkrafttretensdatum gesetzt.

§ 0

Ergebnis der Wahl des Bundespräsidenten

Kurztitel

Ergebnis der Wahl des Bundespräsidenten

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 386/1992

Typ

K

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

04.07.1992

Außerkrafttretensdatum

31.12.1992

Index

10/04 Wahlen

Beachte

Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein fiktives Außerkrafttretensdatum gesetzt.

Langtitel

Kundmachung des Bundeskanzlers über das Ergebnis der Wahl des Bundespräsidenten

StF: BGBl. Nr. 386/1992

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des Art. 60 Abs. 4 des Bundes-Verfassungsgesetzes in der Fassung von 1929 in Verbindung mit § 22 des Bundespräsidentenwahlgesetzes 1971, BGBl. Nr. 57, wird kundgemacht:

Schlagworte

BGBl. Nr. 57/1971

Zuletzt aktualisiert am

16.01.2025

Gesetzesnummer

10001192

Dokumentnummer

NOR11001198

alte Dokumentnummer

N1199221171J

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