Ergebnis der Wahl des Bundespräsidenten

Alte FassungIn Kraft seit 05.7.1986

Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein fiktives Außerkrafttretensdatum gesetzt.

§ 0

Ergebnis der Wahl des Bundespräsidenten

Kurztitel

Ergebnis der Wahl des Bundespräsidenten

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 350/1986

Typ

K

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

05.07.1986

Außerkrafttretensdatum

31.12.1986

Index

10/04 Wahlen

Beachte

Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein fiktives Außerkrafttretensdatum gesetzt.

Langtitel

Kundmachung des Bundeskanzlers vom 1. Juli 1986 über das Ergebnis der Wahl des Bundespräsidenten

StF: BGBl. Nr. 350/1986

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des Art. 60 Abs. 4 des Bundes-Verfassungsgesetzes in der Fassung von 1929 in Verbindung mit § 22 des Bundespräsidentenwahlgesetzes 1971, BGBl. Nr. 57, wird kundgemacht:

Zuletzt aktualisiert am

16.01.2025

Gesetzesnummer

10000877

Dokumentnummer

NOR11000879

alte Dokumentnummer

N11986185420

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