EPÜ – Europäisches Patentübereinkommen

Alte FassungIn Kraft seit 01.5.1979

1. Erfassungsstichtag: 1.1.1991 2. Die Vorbehalte Österreichs sind mit Ablauf des 6.10.1987 unwirksam geworden (Art. 167 Abs. 3).

EPÜ § 0

Europäisches Patentübereinkommen

Kurztitel

Europäisches Patentübereinkommen

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 350/1979

Typ

Vertrag - Multilateral

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.05.1979

Außerkrafttretensdatum

12.12.2007

Abkürzung

EPÜ

Unterzeichnungsdatum

05.10.1973

Index

29/07 Gewerblicher Rechtsschutz

Langtitel

Übereinkommen über die Erteilung europäischer Patente (Europäisches

Patentübereinkommen)

StF: BGBl. Nr. 350/1979

Änderung

BGBl. Nr. 351/1979

BGBl. Nr. 591/1995 (Ä1) (NR: GP XVIII RV 975 AB 1085 S. 123 . BR: AB 4551 S. 571 .)

BGBl. III Nr. 35/1997

BGBl. III Nr. 36/1997

BGBl. III Nr. 103/1997

BGBl. III Nr. 63/1999

Sprachen

Deutsch, Englisch, Französisch

Vertragsparteien

*Belgien 350/1979, III 56/1997 Ä1 *Bulgarien III 242/2002, III243/2002 Ä1 *Dänemark 37/1990, 591/1995 Ä1 *Deutschland 591/1995 Ä1 *Deutschland/BRD 350/1979 *Estland III 242/2002, III 243/2002 Ä1 *Finnland III 56/1997 Ä1, III 62/1998 *Frankreich 350/1979, 591/1995Ä1 *Griechenland 583/1986, 591/1995 Ä1 *Großbritannien 350/1979,591/1995 Ä1 *Irland 484/1994, 457/1995 (DFB), III 105/1997 Ä1 *Italien 350/1979, 591/1995 Ä1 *Liechtenstein 37/1990, III 56/1997 Ä1 *Luxemburg 350/1979, III 105/1997 Ä1 *Monaco 663/1991, III 56/1997 Ä1 *Niederlande 350/1979, 591/1995 Ä1 *Portugal 663/1991, III 56/1997 Ä1 *Rumänien III 31/2003 *Schweden 350/1979, 591/1995 Ä1 *Schweiz 350/1979, 591/1995 Ä1 *Slowakei III 242/2002, III 243/2002 Ä1 *Slowenien III 22/2003, III 23/2003 Ä1 *Spanien 583/1986, III105/1997 Ä1 *Türkei III 5/2002, III 6/2002 Ä1 *Ungarn III 31/2003 *Zypern III 62/1998 *Tschechien III 242/2002, III 243/2002 Ä1

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

  1. 1. Der Abschluß des Übereinkommens über die Erteilung europäischer Patente (Europäisches Patentübereinkommen), dessen
  1. 2. Gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG hat der Bundeskanzler unter Mitwirkung des Österreichischen Patentamtes die Ausführungsordnung nach Art. 33 Abs. 1 lit. b des Übereinkommens über die Erteilung europäischer Patente (Europäisches Patentübereinkommen) dadurch kundzumachen, daß sie in deutscher, englischer und französischer Sprache beim Österreichischen Patentamt zur öffentlichen Einsicht während der Amtsstunden aufgelegt wird.

Ratifikationstext

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 27. Feber 1979 hinterlegt; das Übereinkommen ist gemäß seinem Art. 169 Abs. 2 am 1. Mai 1979 für Österreich in Kraft getreten.

Vor Hinterlegung der Ratifikationsurkunde Österreichs haben folgende Staaten ihre Ratifikationsurkunde zum genannten Übereinkommen hinterlegt:

Belgien, Bundesrepublik Deutschland, Frankreich (einschließlich der Überseedepartements und -territorien), Italien, Luxemburg, Niederlande, Schweden, Schweiz und Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland.

Vorbehalte der Republik Österreich zum Übereinkommen über die Erteilung europäischer PRÄAMBEL Kapitel I Allgemeine Vorschriften

Patente (Europäisches Patentübereinkommen)

  1. 1. Gemäß Artikel 167 Absatz 2 lit. a:

Europäische Patente können für das Gebiet der Republik Österreich übereinstimmend mit den für nationale Patente geltenden Vorschriften für nichtig erklärt werden, soweit sie Schutz für chemische Erzeugnisse als solche oder für Nahrungs- oder Arzneimittel als solche gewähren.

  1. 2. Gemäß Artikel 167 Absatz 2 lit. d:

Das Anerkennungsprotokoll ist für die Republik Österreich nicht verbindlich.

Präambel/Promulgationsklausel

Gliederung

ERSTER TEIL

ALLGEMEINE UND INSTITUTIONELLE VORSCHRIFTEN

Art. 1

Europäisches Recht für die Erteilung von Patenten

Art. 2

Europäisches Patent

Art. 3

Territoriale Wirkung

Art. 4

Europäische Patentorganisation

Kapitel II

Die Europäische Patentorganisation

Art. 5

Rechtsstellung

Art. 6

Sitz

Art. 7

Dienststellen des Europäischen Patentamts

Art. 8

Vorrechte und Immunitäten

Art. 9

Haftung

Kapitel III

Das Europäische Patentamt

Art. 10

Leitung

Art. 11

Ernennung hoher Beamter

Art. 12

Amtspflichten

Art. 13

Streitsachen zwischen der Organisation und den Bediensteten des Europäischen Patentamts

Art. 14

Sprachen des Europäischen Patentamts

Art. 15

Organe im Verfahren

Art. 16

Eingangsstelle

Art. 17

Recherchenabteilungen

Art. 18

Prüfungsabteilungen

Art. 19

Einspruchsabteilungen

Art. 20

Rechtsabteilung

Art. 21

Beschwerdekammern

Art. 22

Große Beschwerdekammer

Art. 23

Unabhängigkeit der Mitglieder der Kammern

Art. 24

Ausschließung und Ablehnung

Art. 25

Technische Gutachten

Kapitel IV

Der Verwaltungsrat

Art. 26

Zusammensetzung

Art. 27

Vorsitz

Art. 28

Präsidium

Art. 29

Tagungen

Art. 30

Teilnahme von Beobachtern

Art. 31

Sprachen des Verwaltungsrats

Art. 32

Personal, Räumlichkeiten und Ausstattung

Art. 33

Befugnisse des Verwaltungsrats in bestimmten Fällen

Art. 34

Stimmrecht

Art. 35

Abstimmungen

Art. 36

Stimmenwägung

Kapitel V

Finanzvorschriften

Art. 37

Deckung der Ausgaben

Art. 38

Eigene Mittel der Organisation

Art. 39

Zahlungen der Vertragsstaaten auf Grund der für die Aufrechterhaltung

der europäischen Patente erhobenen Gebühren

Art. 40

Bemessung der Gebühren und Anteile - besondere Finanzbeiträge

Art. 41

Vorschüsse

Art. 42

Haushaltsplan

Art. 43

Bewilligung der Ausgaben

Art. 44

Mittel für unvorhergesehene Ausgaben

Art. 45

Haushaltsjahr

Art. 46

Entwurf und Feststellung des Haushaltsplans

Art. 47

Vorläufige Haushaltsführung

Art. 48

Ausführung des Haushaltsplans

Art. 49

Rechnungsprüfung

Art. 50

Finanzordnung

Art. 51

Gebührenordnung

ZWEITER TEIL

MATERIELLES PATENTRECHT

Kapitel I

Patentierbarkeit

Art. 52

Patentfähige Erfindungen

Art. 53

Ausnahmen von der Patentierbarkeit

Art. 54

Neuheit

Art. 55

Unschädliche Offenbarungen

Art. 56

Erfinderische Tätigkeit

Art. 57

Gewerbliche Anwendbarkeit

Kapitel II

Zur Einreichung und Erlangung des europäischen

Patents berechtigte Personen - Erfindernennung

Art. 58

Recht zur Anmeldung europäischer Patente

Art. 59

Mehrere Anmelder

Art. 60

Recht auf das europäische Patent

Art. 61

Anmeldung europäischer Patente durch Nichtberechtigte

Art. 62

Anspruch auf Erfindernennung

Kapitel III

Wirkungen des europäischen Patents und

der europäischen Patentanmeldung

Art. 63

Laufzeit des europäischen Patents

Art. 64

Rechte aus dem europäischen Patent

Art. 65

Übersetzung der europäischen Patentschrift

Art. 66

Wirkung der europäischen Patentanmeldung als nationale Hinterlegung

Art. 67

Rechte aus der europäischen Patentanmeldung nach Veröffentlichung

Art. 68

Wirkung des Widerrufs des europäischen Patents

Art. 69

Schutzbereich

Art. 70

Verbindliche Fassung einer europäischen Patentanmeldung oder eines

europäischen Patents

Kapitel IV

Die europäische Patentanmeldung als

Gegenstand des Vermögens

Art. 71

Übertragung und Bestellung von Rechten

Art. 72

Rechtsgeschäftliche Übertragung

Art. 73

Vertragliche Lizenzen

Art. 74

Anwendbares Recht

DRITTER TEIL

DIE EUROPÄISCHE PATENTANMELDUNG

Kapitel I

Einreichung und Erfordernisse der

europäischen Patentanmeldung

Art. 75

Einreichung der europäischen Patentanmeldung

Art. 76

Europäische Teilanmeldung

Art. 77

Übermittlung europäischer Patentanmeldungen

Art. 78

Erfordernisse der europäischen Patentanmeldung

Art. 79

Benennung von Vertragsstaaten

Art. 80

Anmeldetag

Art. 81

Erfindernennung

Art. 82

Einheitlichkeit der Erfindung

Art. 83

Offenbarung der Erfindung

Art. 84

Patentansprüche

Art. 85

Zusammenfassung

Art. 86

Jahresgebühren für die europäische Patentanmeldung

Kapitel II

Priorität

Art. 87

Prioritätsrecht

Art. 88

Inanspruchnahme der Priorität

Art. 89

Wirkung des Prioritätsrechts

VIERTER TEIL

ERTEILUNGSVERFAHREN

Art. 90

Eingangsprüfung

Art. 91

Formalprüfung

Art. 92

Erstellung des europäischen Recherchenberichts

Art. 93

Veröffentlichung der europäischen Patentanmeldung

Art. 94

Prüfungsantrag

Art. 95

Verlängerung der Frist zur Stellung des Prüfungsantrags

Art. 96

Prüfung der europäischen Patentanmeldung

Art. 97

Zurückweisung oder Erteilung

Art. 98

Veröffentlichung der europäischen Patentschrift

FÜNFTER TEIL

EINSPRUCHSVERFAHREN

Art. 99

Einspruch

Art. 100

Einspruchsgründe

Art. 101

Prüfung des Einspruchs

Art. 102

Widerruf oder Aufrechterhaltung des europäischen Patents

Art. 103

Veröffentlichung einer neuen europäischen Patentschrift

Art. 104

Kosten

Art. 105

Beitritt des vermeintlichen Patentverletzers

SECHSTER TEIL

BESCHWERDEVERFAHREN

Art. 106

Beschwerdefähige Entscheidungen

Art. 107

Beschwerdeberechtigte und Verfahrensbeteiligte

Art. 108

Frist und Form

Art. 109

Abhilfe

Art. 110

Prüfung der Beschwerde

Art. 111

Entscheidung über die Beschwerde

Art. 112

Entscheidung oder Stellungnahme der Großen Beschwerdekammer

SIEBENTER TEIL

GEMEINSAME VORSCHRIFTEN

Kapitel I

Allgemeine Vorschriften für das Verfahren

Art. 113

Rechtliches Gehör

Art. 114

Ermittlung von Amts wegen

Art. 115

Einwendungen Dritter

Art. 116

Mündliche Verhandlung

Art. 117

Beweisaufnahme

Art. 118

Einheit der europäischen Patentanmeldung oder des europäischen

Patents

Art. 119

Zustellung

Art. 120

Fristen

Art. 121

Weiterbehandlung der europäischen Patentanmeldung

Art. 122

Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

Art. 123

Änderungen

Art. 124

Angaben über nationale Patentanmeldungen

Art. 125

Heranziehung allgemeiner Grundsätze

Art. 126

Beendigung von Zahlungsverpflichtungen

Kapitel II

Unterrichtung der Öffentlichkeit und Behörden

Art. 127

Europäisches Patentregister

Art. 128

Akteneinsicht

Art. 129

Regelmäßig erscheinende Veröffentlichungen

Art. 130

Gegenseitige Unterrichtung

Art. 131

Amts- und Rechtshilfe

Art. 132

Austausch von Veröffentlichungen

Kapitel III

Vertretung

Art. 133

Allgemeine Grundsätze der Vertretung

Art. 134

Zugelassene Vertreter

ACHTER TEIL

AUSWIRKUNGEN AUF DAS NATIONALE RECHT

Kapitel I

Umwandlung in eine nationale Patentanmeldung

Art. 135

Umwandlungsantrag

Art. 136

Einreichung und Übermittlung des Antrags

Art. 137

Formvorschriften für die Umwandlung

Kapitel II

Nichtigkeit und ältere Rechte

Art. 138

Nichtigkeitsgründe

Art. 139

Ältere Rechte und Rechte mit gleichem Anmelde- oder Prioritätstag

Kapitel III

Sonstige Auswirkungen

Art. 140

Nationale Gebrauchsmuster und Gebrauchszertifikate

Art. 141

Jahresgebühren für das europäische Patent

NEUNTER TEIL

BESONDERE ÜBEREINKOMMEN

Art. 142

Einheitliche Patente

Art. 143

Besondere Organe des Europäischen Patentamts

Art. 144

Vertretung vor den besonderen Organen

Art. 145

Engerer Ausschuß des Verwaltungsrats

Art. 146

Deckung der Kosten für die Durchführung besonderer Aufgaben

Art. 147

Zahlungen auf Grund der für die Aufrechterhaltung des einheitlichen

Patents erhobenen Gebühren

Art. 148

Die europäische Patentanmeldung als Gegenstand des Vermögens

Art. 149

Gemeinsame Benennung

ZEHNTER TEIL

INTERNATIONALE ANMELDUNG NACH DEM VERTRAG

ÜBER DIE INTERNATIONALE ZUSAMMENARBEIT

AUF DEM GEBIET DES PATENTWESENS

Art. 150

Anwendung des Vertrags über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens

Art. 151

Das Europäische Patentamt als Anmeldeamt

Art. 152

Einreichung und Weiterleitung der internationalen Anmeldung

Art. 153

Das Europäische Patentamt als Bestimmungsamt

Art. 154

Das Europäische Patentamt als Internationale Recherchenbehörde

Art. 155

Das Europäische Patentamt als mit der internationalen vorläufigen

Prüfung beauftragte Behörde

Art. 156

Das Europäische Patentamt als ausgewähltes Amt

Art. 157

Internationaler Recherchenbericht

Art. 158

Veröffentlichung der internationalen Anmeldung und ihre Übermittlung

an das Europäische Patentamt

ELFTER TEIL

ÜBERGANGSBESTIMMUNGEN

Art. 159

Verwaltungsrat während einer Übergangszeit

Art. 160

Ernennung von Bediensteten während einer Übergangszeit

Art. 161

Erstes Haushaltsjahr

Art. 162

Stufenweise Ausdehnung des Tätigkeitsbereichs des Europäischen

Patentamts

Art. 163

Zugelassene Vertreter während einer Übergangszeit

ZWÖLFTER TEIL

SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Art. 164

Ausführungsordnung und Protokolle

Art. 165

Unterzeichnung - Ratifikation

Art. 166

Beitritt

Art. 167

Vorbehalte

Art. 168

Räumlicher Anwendungsbereich

Art. 169

Inkrafttreten

Art. 170

Aufnahmebeitrag

Art. 171

Geltungsdauer des Übereinkommens

Art. 172

Revision

Art. 173

Streitigkeiten zwischen Vertragsstaaten

Art. 174

Kündigung

Art. 175

Aufrechterhaltung wohlerworbener Rechte

Art. 176

Finanzielle Rechte und Pflichten eines ausgeschiedenen Vertragsstaats

Art. 177

Sprachen des Übereinkommens

Art. 178

Übermittlungen und Notifikationen

Präambel

DIE VERTRAGSSTAATEN -

IN DEM BESTREBEN, die Zusammenarbeit zwischen den europäischen Staaten auf dem Gebiet des Schutzes der Erfindungen zu verstärken,

IN DEM BESTREBEN, einen solchen Schutz in diesen Staaten durch ein einheitliches Patenterteilungsverfahren und durch die Schaffung bestimmter einheitlicher Vorschriften für die nach diesem Verfahren erteilten Patente zu erreichen,

IN DEM BESTREBEN, zu diesen Zwecken ein Übereinkommen zu schließen, durch das eine Europäische Patentorganisation geschaffen wird und das ein Sonderabkommen im Sinn des Artikels 19 der am 20. März 1883 in Paris unterzeichneten und zuletzt am 14. Juli 1967 revidierten Verbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums und einen regionalen Patentvertrag im Sinn des Artikels 45 Absatz 1 des Vertrags über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens vom 19. Juni 1970 darstellt -

SIND wie folgt ÜBEREINGEKOMMEN:

Anmerkung

1. Erfassungsstichtag: 1.1.1991

2. Die Vorbehalte Österreichs sind mit Ablauf des 6.10.1987

unwirksam geworden (Art. 167 Abs. 3).

Zuletzt aktualisiert am

28.06.2022

Gesetzesnummer

10002460

Dokumentnummer

NOR11002483

alte Dokumentnummer

N2197914559R

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