Vor dem Hintergrund des österreichischen EU-Beitritts überholt.
§ 0
EG - Abkommen über best. Landwirtschaft betr. Vereinbarungen - Anw.
Kurztitel
EG - Abkommen über best. Landwirtschaft betr. Vereinbarungen - Anw.
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 391/1993 aufgehoben durch BGBl. III Nr. 98/2015
Typ
Vertrag - EG
§/Artikel/Anlage
Inkrafttretensdatum
23.06.1993
Außerkrafttretensdatum
31.12.1994
Index
59/04 EU – EWR
Beachte
Vor dem Hintergrund des österreichischen EU-Beitritts überholt.
Langtitel
Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik Österreich über die vorläufige Anwendung des Abkommens über bestimmte Vereinbarungen für den Sektor Landwirtschaft
StF: BGBl. Nr. 391/1993 (NR: GP XVIII RV 1008 AB 1025 S. 115 . BR: AB 4530 S. 569 .)
Änderung
Sonstige Textteile
Der Nationalrat hat beschlossen:
- 1. Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.
- 2. Gemäß Artikel 49 Absatz 2 B-VG ist die Kundmachung des Briefwechsels in dänischer, englischer, französischer, griechischer, italienischer, niederländischer, portugiesischer und spanischer Sprache im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften als zweckentsprechende Kundmachung im Sinne dieser Verfassungsbestimmung anzusehen und sind alle genannten Sprachfassungen im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten und im Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen.
Ratifikationstext
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde beim Generalsekretär des Rates der Europäischen Gemeinschaften hinterlegt.
Zuletzt aktualisiert am
26.01.2026
Gesetzesnummer
10007416
Dokumentnummer
NOR11007540
alte Dokumentnummer
N5199328421J
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