EG - Abkommen über best. Landwirtschaft betr. Vereinbarungen - Anw.

Alte FassungIn Kraft seit 23.6.1993

Vor dem Hintergrund des österreichischen EU-Beitritts überholt.

§ 0

EG - Abkommen über best. Landwirtschaft betr. Vereinbarungen - Anw.

Kurztitel

EG - Abkommen über best. Landwirtschaft betr. Vereinbarungen - Anw.

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 391/1993 aufgehoben durch BGBl. III Nr. 98/2015

Typ

Vertrag - EG

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

23.06.1993

Außerkrafttretensdatum

31.12.1994

Index

59/04 EU – EWR

Beachte

Vor dem Hintergrund des österreichischen EU-Beitritts überholt.

Langtitel

Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik Österreich über die vorläufige Anwendung des Abkommens über bestimmte Vereinbarungen für den Sektor Landwirtschaft

StF: BGBl. Nr. 391/1993 (NR: GP XVIII RV 1008 AB 1025 S. 115 . BR: AB 4530 S. 569 .)

Änderung

BGBl. III Nr. 98/2015

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

  1. 1. Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.
  2. 2. Gemäß Artikel 49 Absatz 2 B-VG ist die Kundmachung des Briefwechsels in dänischer, englischer, französischer, griechischer, italienischer, niederländischer, portugiesischer und spanischer Sprache im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften als zweckentsprechende Kundmachung im Sinne dieser Verfassungsbestimmung anzusehen und sind alle genannten Sprachfassungen im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten und im Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen.

Ratifikationstext

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde beim Generalsekretär des Rates der Europäischen Gemeinschaften hinterlegt.

Zuletzt aktualisiert am

26.01.2026

Gesetzesnummer

10007416

Dokumentnummer

NOR11007540

alte Dokumentnummer

N5199328421J

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