EFTA - Abkommen zwischen EFTA und Polen - vorläufige Wirksamkeit

Alte FassungIn Kraft seit 13.11.1993

§ 0

EFTA - Abkommen zwischen EFTA und Polen - vorläufige Wirksamkeit

Kurztitel

EFTA - Abkommen zwischen EFTA und Polen - vorläufige Wirksamkeit

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 767/1993

Inkrafttretensdatum

13.11.1993

Außerkrafttretensdatum

31.08.1994

Beachte

Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (Anwendungszeitraum erschöpft vgl. BGBl. Nr. 740/1994).

Langtitel

Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten, mit der das Abkommen zwischen den EFTA-Staaten und Polen sowie das bilaterale Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Republik Österreich und der Republik Polen betreffend den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen vorläufig in Wirksamkeit gesetzt werden

StF: BGBl. Nr. 767/1993

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund der §§ 2 und 3 des Bundesverfassungsgesetzes über die Berichtigung und vorläufige Inkraftsetzung des Abkommens zwischen den EFTA-Staaten und Polen sowie des bilateralen Abkommens in der Form eines Briefwechsels zwischen der Republik Österreich und der Republik Polen betreffend den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen, BGBl. Nr. 755/1993, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen und dem Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten, hinsichtlich des § 2 auch im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, sowie im Einvernehmen mit dem Hauptausschuß des Nationalrates verordnet:

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