§ 0
EFTA - Abkommen zwischen EFTA und Polen - vorläufige Wirksamkeit
Kurztitel
EFTA - Abkommen zwischen EFTA und Polen - vorläufige Wirksamkeit
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 767/1993
Inkrafttretensdatum
13.11.1993
Außerkrafttretensdatum
31.08.1994
Beachte
Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (Anwendungszeitraum erschöpft vgl. BGBl. Nr. 740/1994).
Langtitel
Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten, mit der das Abkommen zwischen den EFTA-Staaten und Polen sowie das bilaterale Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Republik Österreich und der Republik Polen betreffend den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen vorläufig in Wirksamkeit gesetzt werden
StF: BGBl. Nr. 767/1993
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund der §§ 2 und 3 des Bundesverfassungsgesetzes über die Berichtigung und vorläufige Inkraftsetzung des Abkommens zwischen den EFTA-Staaten und Polen sowie des bilateralen Abkommens in der Form eines Briefwechsels zwischen der Republik Österreich und der Republik Polen betreffend den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen, BGBl. Nr. 755/1993, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen und dem Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten, hinsichtlich des § 2 auch im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, sowie im Einvernehmen mit dem Hauptausschuß des Nationalrates verordnet:
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