Der Titel, der Kurztitel und die Abkürzung wurden mit Wirksamkeit vom 15.3.2024 geändert (vgl. BGBl. II Nr. 77/2024). Aus dokumentalistischen Gründen wurden auch in den bereits außer Kraft getretenen Bestimmungen der Kurztitel und die Abkürzung angepasst.
EAG-MPV § 0
EAG-Marktprämienverordnung
Kurztitel
EAG-Marktprämienverordnung
Kundmachungsorgan
Typ
V
§/Artikel/Anlage
Inkrafttretensdatum
05.10.2022
Außerkrafttretensdatum
14.03.2024
Abkürzung
EAG-MPV
Index
58/02 Energierecht
Langtitel
Verordnung der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie zur Gewährung von Marktprämien nach dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz für die Jahre 2022 und 2023 (EAG-Marktprämienverordnung 2022 – EAG-MPV 2022)
Änderung
Präambel/Promulgationsklausel
Aufgrund der §§ 18 Abs. 1, 31 Abs. 2, 33 Abs. 4, 35 Abs. 2, 36 Abs. 2, 38, 41 Abs. 2, 43, 44a Abs. 2, 44b Abs. 2, 44d, 47 Abs. 1, 49 Abs. 2, 50 Abs. 1 und 2, 51 Abs. 2 sowie 54 Abs. 4 des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes (EAG), BGBl. I Nr. 150/2021, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 7/2022, wird
- 1. hinsichtlich der §§ 3 Abs. 3, 6, 7 und 13 dieser Verordnung sowie der §§ 5 und 12 dieser Verordnung, soweit darin Regelungen für Anlagen auf Basis von Biomasse oder Anlagen auf Basis von Biogas getroffen werden, im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft,
- 2. hinsichtlich § 3 Abs. 5 dieser Verordnung sowie § 5 dieser Verordnung, soweit darin Regelungen für Photovoltaikanlagen, Windkraftanlagen oder gemeinsame Ausschreibungen von Wind- und Wasserkraftanlagen getroffen werden, im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft,
- 3. hinsichtlich § 12 dieser Verordnung, soweit darin Regelungen für Wasserkraftanlagen getroffen werden, im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft und dem Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft und
- 4. hinsichtlich § 4 und der §§ 8 bis 11 dieser Verordnung im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft, dem Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft und dem Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
- verordnet:
Anmerkung
Der Titel, der Kurztitel und die Abkürzung wurden mit Wirksamkeit vom 15.3.2024 geändert (vgl. BGBl. II Nr. 77/2024). Aus dokumentalistischen Gründen wurden auch in den bereits außer Kraft getretenen Bestimmungen der Kurztitel und die Abkürzung angepasst.
Schlagworte
Windkraftanlage
Zuletzt aktualisiert am
15.03.2024
Gesetzesnummer
20012029
Dokumentnummer
NOR40247362
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