Aus dokumentalistischen Gründen wurde für die in BGBl. III Nr. 123/1997 kundgemachte Weiteranwendung eine Kopie des Vertrages erstellt.
§ 0
Doppelbesteuerung - Einkommen- u. Vermögenssteuern (Tschechische R)
Kurztitel
Doppelbesteuerung - Einkommen- u. Vermögenssteuern (Tschechische R)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 34/1979 aufgehoben durch BGBl. III Nr. 39/2007
Typ
Vertrag - Tschechische R
§/Artikel/Anlage
Inkrafttretensdatum
01.01.1993
Außerkrafttretensdatum
21.03.2007
Unterzeichnungsdatum
07.03.1978
Index
39/03 Doppelbesteuerung
Beachte
Aus dokumentalistischen Gründen wurde für die in BGBl. III Nr. 123/1997 kundgemachte Weiteranwendung eine Kopie des Vertrages erstellt.
Langtitel
Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom
Vermögen
StF: BGBl. Nr. 34/1979
Änderung
BGBl. III Nr. 123/1997
BGBl. III Nr. 39/2007 (NR: GP XXII RV 1566 AB 1596 S. 160 . BR: AB 7637 S. 737 .)
Sprachen
Deutsch, Tschechisch
Sonstige Textteile
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.
Ratifikationstext
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 14. Dezember 1978 ausgetauscht; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 28 Abs. 2 am 12. Feber 1979 in Kraft.
Präambel/Promulgationsklausel
Der Bundespräsident der Republik Österreich und der Präsident der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik,
im Bewußtsein des Bedürfnisses, den Handel zu erleichtern und die wirtschaftliche Zusammenarbeit im Einklang mit der Schlußakte der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa zu fördern,
sind übereingekommen, ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen zu schließen.
Zu diesem Zweck haben zu ihren Bevollmächtigten ernannt:
(Anm.: Es folgen die Namen der Bevollmächtigten.) die nach Austausch ihrer in guter und gehöriger Form befundenen
Vollmachten folgendes vereinbart haben:
Zuletzt aktualisiert am
13.05.2020
Gesetzesnummer
10004309
Dokumentnummer
NOR11004345
alte Dokumentnummer
N3197947570L
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