DBA – Tuerkei – Doppelbesteuerung – Einkommen- u. Vermögensteuer

Alte FassungIn Kraft seit 24.9.1973

§ 0

Doppelbesteuerung – Einkommen- u. Vermögensteuer

Kurztitel

Doppelbesteuerung – Einkommen- u. Vermögensteuer

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 595/1973 aufgehoben durch BGBl. III Nr. 96/2009

Typ

Vertrag - Türkei

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

24.09.1973

Außerkrafttretensdatum

30.09.2009

Unterzeichnungsdatum

03.11.1970

Index

39/03 Doppelbesteuerung

Langtitel

Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Türkischen Republik zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Regelung bestimmter anderer Fragen auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen

StF: BGBl. Nr. 595/1973

Änderung

BGBl. III Nr. 96/2009 (NR: GP XXIII RV 526 AB 614 S. 63. BR: AB 7972 S. 757.)

Sprachen

Deutsch, Türkisch

Sonstige Textteile

Nachdem das am 3. November 1970 in Wien unterzeichnete Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Türkischen Republik zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Regelung bestimmter anderer Fragen auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen, welches also lautet: ....

die verfassungsmäßige Genehmigung des Nationalrates erhalten hat, erklärt der Bundespräsident dieses Abkommen für ratifiziert und verspricht im Namen der Republik Österreich die gewissenhafte Erfüllung der darin enthaltenen Bestimmungen.

Zu Urkund dessen ist die vorliegende Ratifikationsurkunde vom Bundespräsidenten unterzeichnet, vom Bundeskanzler, vom Bundesminister für Finanzen und vom Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten gegengezeichnet und mit dem Staatssiegel der Republik Österreich versehen worden.

Geschehen zu Wien, am 15. Juni 1971

Ratifikationstext

Die Ratifikationsurkunden zum vorliegenden Abkommen sind am 24. September 1973 ausgetauscht worden; das Abkommen ist somit gemäß seinem Art. 28 Abs. 2 am selben Tag in Kraft getreten.

Präambel/Promulgationsklausel

Die Republik Österreich

und
die Türkische Republik

sind, von dem Wunsche geleitet, auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen die Doppelbesteuerung zu vermeiden und bestimmte andere Fragen zu regeln, übereingekommen wie folgt:

Zuletzt aktualisiert am

17.09.2018

Gesetzesnummer

10004143

Dokumentnummer

NOR11004179

alte Dokumentnummer

N3197312699T

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