§ 0
Doppelbesteuerung – Einkommen- u. Vermögensteuer
Kurztitel
Doppelbesteuerung – Einkommen- u. Vermögensteuer
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 595/1973 aufgehoben durch BGBl. III Nr. 96/2009
Typ
Vertrag - Türkei
§/Artikel/Anlage
Inkrafttretensdatum
24.09.1973
Außerkrafttretensdatum
30.09.2009
Unterzeichnungsdatum
03.11.1970
Index
39/03 Doppelbesteuerung
Langtitel
Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Türkischen Republik zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Regelung bestimmter anderer Fragen auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen
StF: BGBl. Nr. 595/1973
Änderung
BGBl. III Nr. 96/2009 (NR: GP XXIII RV 526 AB 614 S. 63. BR: AB 7972 S. 757.)
Sprachen
Deutsch, Türkisch
Sonstige Textteile
Nachdem das am 3. November 1970 in Wien unterzeichnete Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Türkischen Republik zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Regelung bestimmter anderer Fragen auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen, welches also lautet: ....
die verfassungsmäßige Genehmigung des Nationalrates erhalten hat, erklärt der Bundespräsident dieses Abkommen für ratifiziert und verspricht im Namen der Republik Österreich die gewissenhafte Erfüllung der darin enthaltenen Bestimmungen.
Zu Urkund dessen ist die vorliegende Ratifikationsurkunde vom Bundespräsidenten unterzeichnet, vom Bundeskanzler, vom Bundesminister für Finanzen und vom Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten gegengezeichnet und mit dem Staatssiegel der Republik Österreich versehen worden.
Geschehen zu Wien, am 15. Juni 1971
Ratifikationstext
Die Ratifikationsurkunden zum vorliegenden Abkommen sind am 24. September 1973 ausgetauscht worden; das Abkommen ist somit gemäß seinem Art. 28 Abs. 2 am selben Tag in Kraft getreten.
Präambel/Promulgationsklausel
Die Republik Österreich
und
die Türkische Republik
sind, von dem Wunsche geleitet, auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen die Doppelbesteuerung zu vermeiden und bestimmte andere Fragen zu regeln, übereingekommen wie folgt:
Zuletzt aktualisiert am
17.09.2018
Gesetzesnummer
10004143
Dokumentnummer
NOR11004179
alte Dokumentnummer
N3197312699T
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