DBA – Israel – Doppelbesteuerung – Einkommen- und Vermögensteuern (Israel)

Alte FassungIn Kraft seit 26.1.1971

§ 0

Doppelbesteuerung – Einkommen- und Vermögensteuern (Israel)

Kurztitel

Doppelbesteuerung – Einkommen- und Vermögensteuern (Israel)

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 85/1971 aufgehoben durch BGBl. III Nr. 8/2018

Typ

Vertrag - Israel

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

26.01.1971

Außerkrafttretensdatum

28.02.2018

Unterzeichnungsdatum

29.01.1970

Index

39/03 Doppelbesteuerung

Langtitel

(Übersetzung)

Abkommen zwischen der Republik Österreich und dem Staat Israel zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen

StF: BGBl. Nr. 85/1971 (NR: GP XII RV 5 AB 23 S. 7 . BR: S. 292.)

Änderung

BGBl. III Nr. 31/2008 (NR: GP XXIII RV 201 AB 246 S. 35 . BR: AB 7783 S. 749 .)

BGBl. III Nr. 8/2018 (NR: GP XXV RV 1638 AB 1733 S. 190 . BR: AB 9849 S. 870 .)

Sonstige Textteile

Nachdem das am 29. Jänner 1970 in Wien unterzeichnete Abkommen zwischen der Republik Österreich und dem Staat Israel zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Notenwechsel, welches also lautet: ...

die verfassungsmäßige Genehmigung des Nationalrates erhalten hat, erklärt der Bundespräsident dieses Vertragswerk für ratifiziert und verspricht im Namen der Republik Österreich die gewissenhafte Erfüllung der darin enthaltenen Bestimmungen.

Zu Urkund dessen ist die vorliegende Ratifikationsurkunde vom Bundespräsidenten unterzeichnet, vom Bundeskanzler, vom Bundesminister für Finanzen und vom Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten gegengezeichnet und mit dem Staatssiegel der Republik Österreich versehen worden.

Geschehen zu Wien, am 18. September 1970

Ratifikationstext

Die Ratifikationsurkunden zum vorliegenden Abkommen wurden am 26. Jänner 1971 ausgetauscht; das Abkommen ist somit gemäß seinem Abschnitt VII Art. 29 Abs. 2 am gleichen Tag in Kraft getreten.

Präambel/Promulgationsklausel

Die Republik Österreich und der Staat Israel, von dem Wunsche geleitet, ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen abzuschließen, sind übereingekommen wie folgt:

Schlagworte

e-rk2,

DBA

Zuletzt aktualisiert am

29.01.2018

Gesetzesnummer

10004090

Dokumentnummer

NOR11004126

alte Dokumentnummer

N3197112690T

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)