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Doppelbesteuerung – Einkommen- und Vermögensteuern (Israel)
Kurztitel
Doppelbesteuerung – Einkommen- und Vermögensteuern (Israel)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 85/1971 aufgehoben durch BGBl. III Nr. 8/2018
Typ
Vertrag - Israel
§/Artikel/Anlage
Inkrafttretensdatum
26.01.1971
Außerkrafttretensdatum
28.02.2018
Unterzeichnungsdatum
29.01.1970
Index
39/03 Doppelbesteuerung
Langtitel
(Übersetzung)
Abkommen zwischen der Republik Österreich und dem Staat Israel zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen
StF: BGBl. Nr. 85/1971 (NR: GP XII RV 5 AB 23 S. 7 . BR: S. 292.)
Änderung
BGBl. III Nr. 31/2008 (NR: GP XXIII RV 201 AB 246 S. 35 . BR: AB 7783 S. 749 .)
BGBl. III Nr. 8/2018 (NR: GP XXV RV 1638 AB 1733 S. 190 . BR: AB 9849 S. 870 .)
Sonstige Textteile
Nachdem das am 29. Jänner 1970 in Wien unterzeichnete Abkommen zwischen der Republik Österreich und dem Staat Israel zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Notenwechsel, welches also lautet: ...
die verfassungsmäßige Genehmigung des Nationalrates erhalten hat, erklärt der Bundespräsident dieses Vertragswerk für ratifiziert und verspricht im Namen der Republik Österreich die gewissenhafte Erfüllung der darin enthaltenen Bestimmungen.
Zu Urkund dessen ist die vorliegende Ratifikationsurkunde vom Bundespräsidenten unterzeichnet, vom Bundeskanzler, vom Bundesminister für Finanzen und vom Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten gegengezeichnet und mit dem Staatssiegel der Republik Österreich versehen worden.
Geschehen zu Wien, am 18. September 1970
Ratifikationstext
Die Ratifikationsurkunden zum vorliegenden Abkommen wurden am 26. Jänner 1971 ausgetauscht; das Abkommen ist somit gemäß seinem Abschnitt VII Art. 29 Abs. 2 am gleichen Tag in Kraft getreten.
Präambel/Promulgationsklausel
Die Republik Österreich und der Staat Israel, von dem Wunsche geleitet, ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen abzuschließen, sind übereingekommen wie folgt:
Schlagworte
e-rk2,
DBA
Zuletzt aktualisiert am
29.01.2018
Gesetzesnummer
10004090
Dokumentnummer
NOR11004126
alte Dokumentnummer
N3197112690T
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